Arbeitsbescheinigung zur Wehrpflicht?

Nach meiner Wehrpflichtzeit (Zivildienst) habe ich eine Tätigkeit als Tischler aufgenommen. Jedoch bekam ich nach 4 Monaten meine Kündigung während der Probezeit.

Nun war ich bei der Agentur für Arbeit um meine Arbeitslosigkeit anzuzeigen. Jetzt soll ich eine Arbeitsbescheinigung für den früheren Arbeitgeber (Der nach dem Zivildienst) UND für die Tätigkeit beim Zivildienst selbst auch eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen lassen. Dies ist mir aber nicht schlüssig zumal ich dort keinen Lohn erhalten habe sondern Sold und schon garnicht direkt von der Einsatzstelle.
Ausserdem machte dies nur ca 700€ aus - das kann doch nicht in den Leistungsanspruch einfließen!

Ist dies nun richtig oder ein Irrtum der Sachbeabeiterein? zumal in dem Deckblatt zu den Arbeitsbescheinigungen steht:" Bitte bringen Sie die ausgefüllte(sigular!) Arbeitsbescheinigung der Firma „X“, „Name der Dienststelle Zivildienst“ sowie ggf. weitere Bescheinigungen (z.B. Wehrdienst)mit.

Stellt sich die Frage wie das gemeint ist. Wurde schlichtweg übersehen dass meine Dienststelle (Zivildienst) nicht als Arbeitgeber zu sehen ist oder ist das alles richtig so? Gerade der Satz dass ich ggf. Bescheinigungen vom Wehrdienst einreichen soll macht mich stutzig

Geht auch bisschen um Zeit, da ich sicher sein kann, dass so ein Bescheinigungsbogen ewig bei meiner ehemaligen Dienststelle versauern wird.

Vielen Dank schonmal im Vorraus!
James

Hallo James,
Zeiten des Wehr- und Zivildienstes gelten als Arbeitszeit. Deshalb ist diese Zeit durch eine Bescheinigung (Dienstzeitbescheinigung) nachzuweisen. Auf die Höhe der erhaltenen Geld- und Sachbezüge in dieser Zeit kommt es für die Berechnung der Arbeitslosengeldzahlung nicht an, da in der Zeit des Wehr- und Zivildienstes vom Bund eine Pauschale in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Details dazu finden sich auf der Internetseite des Bundesamtes für den Zivildienst unter http://www.zivildienst.de/cln_031/Content/de/Home/Ar…
Bald einen neuen Arbeitsplatz wünscht Peter Tobiassen

Hallo,
leider kann ich dir auf deine Frage keine Antwort geben, da ich mich mit dem Alg 1 nicht so auskenne.