Arbeitsbestätigung oder Arbeitszeugnis

Hallo,

ich war Anfang des Jahres für 3 Monate in einer Praxis als Physiotherapeutin tätig. Als ich gekündigt habe, war die Chefin beleidigt und hat mich ignoriert. Nach mehreren Anfragen wegen meinem Arbeitszeugnis, kam heute, nach also 5 Monaten ein gefaltetes Blatt von dieser Praxis. Hier der Inhalt:

Arbeitsbestätigung

Frau M. geb. am 03.03.1973, war in der Zeit vom 01.02.2010 bis 30.04.2010 im Therapiezentrum xy als Physiotherapeutin beschäftigt.
Ihre wöchentliche Arbietszeit betrug 32 Stunden. Davon arbeitete Sie 28 Stunden an Patienten und 4 Stunden organisatorische Aufgaben.

Sie passte sich zügig dem Praxisablauf an und arbeitete selbständig. Ihre Tätigkeiten umfasste das gesamte Spektrum einer physiotherapeutischen Praxis mit orthopädischer Ausrichtung:
von Wirbelsäulenerkrankungen, Gelenkerkrankungen, Sportverletzungen, manueller Lymphdrainage über Terminplanung mit Theorg, Telefondienst und weiterer organisatorischer Tätigkeiten.

Frau M. arbeitete sehr gewissenhaft und zu meiner vollen Zufriedenheit.
Frau M. verlässt uns auf eigenen Wunsch.
Ich wünsche Ihr für Ihre Zukunft alles Gute.

xy

  1. Ist dies ausreichend oder brauche ich ein Arbietszeugnis? In der Überschrift lautet dies ja Arbeitsbestätigung.
  2. Wie sind die Aussagen zu interpretieren?
  3. Was würdet Ihr machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Hallo

an sich klingt das ganz ok. Auch wenn wenig Beurteilung
drin stehen (nur 2 mal), aber dafür wurde sehr genau
erklärt welche Tätigkeit du gemacht hast

Ich bin mir nicht sicher ob das rein sollte:

Ihre wöchentliche Arbietszeit betrug 32 Stunden. Davon
arbeitete Sie 28 Stunden an Patienten und 4 Stunden
organisatorische Aufgaben.

Sie passte sich zügig dem Praxisablauf an und

arbeitete selbständig.
Ist gut.

Frau M. arbeitete sehr gewissenhaft und zu meiner

vollen

Zufriedenheit.

„zu meiner vollen Zufriedenheit“ ist eine 2, also
völlig ok! Besser wäre zu meiner vollsten…

Auch wenn deine Chefin das anders benannt hat, ist es
ein Arbeitszeugnis! Schreib ihr mal oder besser noch
ruf sie an und frag warum sie es Arbeitsbestätigung
nennt?! Vielleicht wusste sie es nicht.

Das sollte immer in einem Arbeitszeugnis stehen:
Bestandteile eines EINFACHEN Arbeitszeugnisses

*Angaben zu Person
*Ein- und Austrittsdatum
*Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion
*Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit
*Verantwortungbereich
*Wechsel innerhalb des Unternehmens ( mit Datum )
*evtl. Vertretungsbefugnisse, Zeichnungsberechtigung,
Prokura, etc.
*evtl. Versetzungen, Beförderungen, …
*Angaben zur Firma

Bestandteile eines QUALIFIZIERTEN Arbeitszeugnisses
*Besonders hervorzuhebende Leistungen
*Stärken in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit
*persönliche Merkmale
*Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(nicht bei Entlassung oder statt dessen erfolgter
Auflösung des Vertrages)
*Grund für die Erstellung des Zeugnisses, zum Beispiel
der Wechsel in einen anderen Unternehmensbereich
*zukunftsweisende Abschiedsformel („zu unserem Bedauern
… für die Zukunft wünschen wir …“ oder ähnliches)

Was noch im QUALIFIZIERTEN Arbeitszeugnisses beachtet
werden sollte
*In Arbeitszeugnissen werden Ihre wichtigen
Schlüsselqualifikationen und Kernkompetenzen oft nicht
richtig erwähnt.
*Gute Wünsche für eine berufliche und private Zukunft
müssen enthalten sein.

Ich glaube bei dir ist alles drin, oder? Achte auch
nochmal drauf ob ALLE deine Tätigkeiten drin stehen!
Ansonsten würde ich dir eine 2 oder eher ein wenig
schlechter geben, weil sowenig Beurteilt wurde…
allerdings warst du auch nur 3 Monate da, dafür wurdest
du wirklich hoch gelobt.

Ich hoffe das hilft, sonst schreib mir nochmal!

LG Hannah