Arbeitsbweilligung in der Schweiz

Hallo,
ich habe eine Arbeitsstelle in der Schweiz bekommen. Als Deutscher benoetigt man ja ja eine Aufenthaltsbewilligung. Jetzt werde ich erst am ersten Arbeitstag meinen Vertrag unterzeichnen. Soweit ich weiss, muss man diesen dann zum Migrationsamt mitnehmen um die Aufenthaltsbewilligung zu beantragen.

Geht dies auch nachdem ich bereits angefangen habe zu Arbeiten, oder muss das vor dem ersten Arbeitstag geschehen?

Gibt es bei der Aufenthaltsbewilligung Probleme, da ich keine feste Adresse habe? - ich werde die ersten Tage/Wochen in einem Hotel wohnen…

Vielen Dank fuer Eure Hilfe

hallo,

ich kann deine Frage nicht richtig beantworten, doch nehme ich ganz stark an, dass dein Arbeitgeber rich richtig beraten kann, oder? Warum hast du das nicht schon mit denen besprochen?

ciao

Stefan

Hallo,

hier kann ich leider nicht helfen

GruĂź,
Micha

Erst mal vielen Dank fuer die Hilfe :smile:

Habe die Stelle grad erst bekommen, das Problem ist der Arbeitgeber ist noch sehr unsicher - Hat noch nie einen Auslaender eingestellt. Die Kontakte bisher liefen alle ueber die Hauptzentrale in den USA. Das Buero in Zurich wird grad erst aufgemacht…

Werd mal einfach in ZĂĽrich beim Migrationsamt anrufen. Vielleicht koennen die mir weiterhelfen.

Gruss.
Torben

Hallo,

genau weiß ich das auch nicht mehr, meine letzte Arbeit war in der Schweiz 2008 und da hat das alles meine Firma gemacht. Am Besten, Du rufst mal in diesem Amt an, die können Dir alles genau beantworten.

Falls Du Kontaktdaten brauchst, schaust Du hier:

http://www.ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/mi…

GruĂź Nico

Hallo Xoradi
Es ist eigentlich üblich, dass der Arbeitgeber sich darum bemüht, denn die Aufenthaltserlaubnis ist an den Arbeitsvertrag gebunden. Falls er das nicht tut, wird er Dich informieren wo Du Dich zu melden hast - normalwerweise bei der Wohngemeinde (es gibt aber kantonale Unterschiede). Das Du am Anfang im Hotel wohnst sollte kein Problem darstellen, auch die Behörden wissen, dass es nicht ganz einfach ist, eine passende Wohnung zu finden.
Viel GlĂĽck!

Gruerzi wohl,
soweit ich weiĂź ist es seit ein paar Jahren vorbei mit den Arbeitsbewilligungen fĂĽr Deutsche,
das funktioniert so.

liebe grĂĽĂźe Stefan

Das muss VOR dem 1. Arbeitstag geschehen! Ansonsten arbeitest du ohne Arbeitsgenehmigung und das kann im schlimmsten Falle die Ausweisung aus der Schweiz bedeuten. Dein Arbeitgeber mĂĽsste das eigentlich wissen!

Ich habe 2 Jahre in der Schweiz gearbeitet und musste schon 2 Wochen vor Arbeitsbeginn anreisen und mich defakto einquartieren um alles zu beantragen.

Hallo,
die Adresse ist in diesem Fall - bis zu einem festen Wohnsitz, das Hotel.
Wie das mit „Migrationsamt“ ist weiss ich nicht.
Ich musste bei der Einreise lediglich einen Gesundheitscheck mit Röngenbild an der Grenze machen.

Der Arbeitgeber kümmert sich aber um alles. Er muss ja eine Arbeitsbewilligung beantragen. Dies ist nicht Ihre Sache. Sie bekommen dann einen Ausländerausweis mit Lichtbild. Dieser wird pro Jahr 1 x verlängert und es kostet Sie so um die 60 Sfr.

Viel Erfolg. Mit freundlichem Gruss Gujo

Hallo,

Sie haben ein paar Tahe Zeit um die Formalitäten zu erledigen, muss nicht vor Arbeitsbeginn erfolgen. Hoteladresse ist kein Problem, sie sollten aber dafür sorgen dem Amt dann sofort ihre neue feste Adresse mitzuteilen, bzw. sich dann entsprechend umzumelden.

Schwierig könnte es werden ein Bankkonto zu eröffnen bevor Sie eine feste Adresse haben.

Ich empfehle das Forum von hallo-Schweiz.de für Erfahrungsaustausch bzgl Formalitäten und Aemter.

Viele GrĂĽĂźe
Gina

Hallo,
ich habe eine Arbeitsstelle in der Schweiz bekommen. Als
Deutscher benoetigt man ja ja eine Aufenthaltsbewilligung.

Sorry, das ist nicht mein Gebiet!

Hallo Xoradi
Ich weiss gar nicht ob ich dir schon eine Antwort gegeben habe? Ich war die letzten Tage etwas gestresst und zudem noch im Ausland unterwegs, also bitte entschuldige.
Hier gebe ich dir einen Link zum Bundesamt für Migration; gleich unten auf der Startpage findest du eine Liste mit „häufig gestellten Fragen“. Ich vermute dass alles
unproblematisch läuft, wenn du zunächst deinen vertrag unterzeichnest und dich zunächst beim migrationsamt deines arbeitsort-kantons meldest. nach erfolgreicher wohnungssuche musst du dich dann noch bei der wohngemeinde melden und bekommst eine sogenannte „niederlassungsbewilligung“.
hier der link:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html
schöne grüsse!
frederik

Hallo!
Also soweit wie ich informiert bin brauchst du einen Mietvertrag der auf deinen Namen lautet. Den Arbeitsvertrag brauchst du auch auf jeden Fall.
Aber um wirklich sicher zu gehen, ruf doch bei der Fremdenpolizei in deinem Kanton an. Die geben die sicher eine rechtsgueltige Auskunft!
Alles Gute und viel Erfolg in der schoenen Schweiz!

Sorry für die späte Antwort.

Das macht normalerweise der Arbeitgeber. Frag doch nochmal genau dort nach.

Ansonsten haben meine Vorgänger schon gut geantwortet.

späte Antwort:
Bei uns kann man sich mit diesen Fragen an das GemeindebĂĽro wenden. Oder das PersonalbĂĽro der Firma sollte sich auskennen.
Ich denke, dass man sofort nach Arbeitsbeginn alles beantragen muss.
Ein Hotel müsste gehen. Vielleicht eine Bestätigung vom Hotel geben lassen.
Gruss, Uta