Hallo,
ich habe eine Arbeitsstelle in der Schweiz bekommen. Als Deutscher benoetigt man ja ja eine Aufenthaltsbewilligung. Jetzt werde ich erst am ersten Arbeitstag meinen Vertrag unterzeichnen. Soweit ich weiss, muss man diesen dann zum Migrationsamt mitnehmen um die Aufenthaltsbewilligung zu beantragen.
Geht dies auch nachdem ich bereits angefangen habe zu Arbeiten, oder muss das vor dem ersten Arbeitstag geschehen?
Gibt es bei der Aufenthaltsbewilligung Probleme, da ich keine feste Adresse habe? - ich werde die ersten Tage/Wochen in einem Hotel wohnen…
Vielen Dank fuer Eure Hilfe