Arbeitseinteilung an den Werktagen in den Wochen mit Weihnachten und Silvester

Es gibt Jahre, da fallen sowohl Heiligabend, Weihnachten als auch Silvester und Neujahr auf Werktage, wie jetzt im Jahre 2014.

Gibt es Firmen, die an den Werktagen in den Wochen mit Weihnachten und Silvester ihren Betrieb schließen und Ende Dezember/Anfang Januar nicht mehr arbeiten?

Oder gilt dies ausschließlich nur für bestimmte Berufsgruppen?

Wenn die oben erwähnten Feiertage aber dann auf das Wochenende (Samstag und Sonntag) fallen, dann sind die Werktage feiertagsfrei.

Ich denke, gerade in dem letztgenannten Satz, wird doch dann die ganze Palette ausgenutzt und durchgehend von Montag bis Freitag gearbeitet.

Wie wird aber wirklich geregelt?

Ich bitte um hilfreiche Antworten.

Servus,

Gibt es Firmen Unternehmen, die an den Werktagen in den Wochen mit
Weihnachten und Silvester ihren Betrieb schließen und Ende
Dezember/Anfang Januar nicht mehr arbeiten?

Ja, die gibt es. Und nu?

Oder gilt dies ausschließlich nur für bestimmte Berufsgruppen?

Es gibt Berufe, bei denen Feiertagsruhe generell ausgeschlossen ist. Welche das sind, kannst Du Dir mühelos selber überlegen.

Wie wird aber wirklich geregelt?

Das kommt drauf an.

Für einen Einstieg kannst Du ja mal §§ 9-15 ArbZG lesen, dann vergeht vielleicht auch die Langeweile.

Schöne Grüße

MM

Es gibt Jahre, da fallen sowohl Heiligabend, Weihnachten als
auch Silvester und Neujahr auf Werktage, wie jetzt im Jahre
2014.

So was !

Gibt es Firmen, die an den Werktagen in den Wochen mit
Weihnachten und Silvester ihren Betrieb schließen und Ende
Dezember/Anfang Januar nicht mehr arbeiten?

Ja, das nennt man „Betriebsferien“

Oder gilt dies ausschließlich nur für bestimmte Berufsgruppen?

Das kommt auf das Produkt bzw. die Dienstleistung an

Wenn die oben erwähnten Feiertage aber dann auf das Wochenende
(Samstag und Sonntag) fallen, dann sind die Werktage
feiertagsfrei.

Ja sowas !

Ich denke, gerade in dem letztgenannten Satz, wird doch dann
die ganze Palette ausgenutzt und durchgehend von Montag bis
Freitag gearbeitet.

Das ist an normalen Werktagen nun mal so üblich im Arbeitsleben.

Wie wird aber wirklich geregelt?

Abgesehen von Branchen der Daseinsvorsorge im engeren Sinn hängt das schlicht und ergreifend vom Willen und Wollen des AG ab. In Betrieben mit BR hat dieser darüber mitzubestimmen.

Ich bitte um hilfreiche Antworten.

Muß Dir langweilig sein…