Arbeitsengelt

Angenommen Arbeitnehmer A handelt eine Option aus die besagt dass für jeden Monat ohne Krankheit eine zusätzliche prämie verrechnet wird.
Dies wird natürlich Vetraglich festgehalten.
Nach 6 mon fällt aber auf dass die vereinbarten Prämien nicht bezahlt wurden. Nach Rücksprache wird die Zahlung von 6 x prämie verwährt.
Begründung: man hätte es vorher merken müssen und sei bereit nur die hälfte von 3 x zu zahlen.
Durch welchen Paragraph ist sichergestellt das person A vom arbeitgeber die leistung erhält?

Hallo,

unter Umständen durch gar keinen. Der AN sollte mal in seinen Arbeitsvertrag schauen, ob da was zum Thema Verjährung („Ausschlußfristen“) steht. So was ist zulässig, wenn diese mind. ca. 3 Monate betragen (aktuelle Rechtsprechung des BAG).
Die Fristen beginnen üblicherweise zu laufen, wenn der AN seine Lohnabrechnung bekommt.

&Tschüß

Wolfgang

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hi,

im arbeisvertrag steht nichts von verjährung bzw. ausschlussfristen. wie wird das dann gehandhabt?

Danke

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Hallo,

im arbeisvertrag steht nichts von verjährung bzw.
ausschlussfristen. wie wird das dann gehandhabt?

Es kommt drauf an, was da wortwörtlich zu dieser Prämie vereinbart wurde. Das weiß hier keiner, also kann man auch bisher nichts dazu sagen.

MfG