Ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot im Falle einer Schwangerschaft.
Um Kurz die Situation zu schildern: Ich arbeite zur Zeit als Werkstudentin, unbefristet im Verkauf und mich Interessiert nun, ob im Falle einer Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot der Arbeitgeber ein Arbeitsentgelt zahlen muss oder nicht. Zusätzlich kommt hinzu, dass der Markt in dem ich arbeite, im nächsten Jahr ggf. geschlossen wird. Sollte eine Schwangerschaft nächstes Jahr vor dem Schließen des Marktes bestehen, muss der Arbeitgeber ein Entgelt zahlen oder fällt es dann weg, weil der Markt geschlossen wird?Wird das dann zentral geregelt oder über die Filiale in der ich arbeite? Prinzipiell könnte man mich ja nach dem schließen der einen Filiale ja versetzen, was wohlmöglich nicht gemacht wird, sondern eher eine Kündigung nach der Schwangerschaft reinflattert oder?
Danke für eure Antworten