Hallo an alle,
erhält ein aus Lettland stammender Bürger eine Arbeitserlaubnis in Deutschland? Genauer: Kreis Nordfriesland
Unter welchen Bedingungen?
Sieht das EU-Recht hier in naher Zukunft Änderungen vor?
Welche Behörde ist zuständig?
Vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen
Katrin
Hallo
es wird benötigt ein Aufenthaltstitel, der bei der örtlichen Ausländernehörde beantragt werden muss.
Da Lettland nach dem 01.05.2004 der EU beigetreten ist, wird hier eine Arbeitnehmergenehmigung - EU benötigt, die man von der Bundesagentur für Arbeit erhält.
Diese Bundesagentur für Arbeit wird aber automatisch von der örtlichen, zuständigen Ausländerbehörde benachrichtigt.
Das einfachste ist also, einfach zur zuständigen örtlichen Ausländerbehörde gehen, die bringen dann alles zum rollen.
Gruß
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