Hallo!
Ich habe heute mein Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt beantragt. (Bin bulgarische Staatsbürgerin mit mehrjährige Berufs- und Studien Erfahrung in Deutschland.)) Ich habe dort alle notwendige Unterlagen vorgelegt. ich habe einen unbefristeten Arbeitsvetrag mit meinem Arbeitgeber unterschrieben. Die Angestellte meine, mein Gehalt ist zu niedrig und deswegen wird Sie mir höchstwahrscheinlich keine Arbeitgenehmigung erteilen!!! Ich kann es nicht glauben, dass es irgendwo in den Gesetzen schriftlich steht, wie viel muss man verdienen wenn mann Betriebswirtschaft studiert hat. Die Gehälter werden auf dem Markt gehandelt, und die Behörden sind da um Ihre Ja oder nein zu sagen,aber nicht zu bestimmen was niedrig und was hoch ist, ist das nicht so??? Bitte um Amtwort wenn jemand etwas darüber Bescheid weiss. Danke
Hallo!
Leider kenne ich mich bei dem Thema nicht aus! Wie wäre es denn, wenn sie - nur zur Information - bei einer Nachbarstadt die Zentrale anrufen und - ganz interessiert einfach mal dort im Ausländeramt bzw. Arbeitsamt anfragen, wie die Gesetzeslage ist !?
Wenn sie dort eine unparteiische Auskunft bekommen, fragen sie gleich, wo man dies nachlesen kann (in welchem Gesetz) dann haben sie etwas in der Hand!
mehr kann ich leider nicht raten.
viel Glück trotzdem!
Hallo Nikol,
Die Angestellte meine, mein Gehalt ist zu
niedrig und deswegen wird Sie mir höchstwahrscheinlich keine
Arbeitgenehmigung erteilen!!! Ich kann es nicht glauben, dass
es irgendwo in den Gesetzen schriftlich steht, wie viel muss
man verdienen wenn mann Betriebswirtschaft studiert hat.
Leider kann ich dazu keine Auskunft geben, da mein Fachgebiet das Meldegesetz ist.
Wenn die Sachbearbeiterin solche Auskünfte gibt, sollte sie auch die gesetzliche Grundlage dazu nennen…
am besten fragst du bei der Sachbearbeiterin nochmal nach, wo ein bestimmtes Grundgehalt geschrieben steht.
Viele Grüße von Sid
Hallo,
na, da würde ich doch fragen, wie hoch der Meinung der Angestellten nach das Gehalt sein müsste und das dann beim Arbeitgeber vorlegen. Fragen Sie doch bitte den Arbeitgeber auch,ob nach einer Probezeit das Gehalt auf die angegebene Höhe angehoben werden kann. Das müsste ja doch auch in seinem Interesse sein, weil alternativ Sie keine Arbeitsgenehmigung bekommen können. Sie können aber auch mal „googeln“ mit dem Begriff „Anfangsgehalt für Betriebswirte“.
Es ist halt so, dass Leute, die für geringere Löhne arbeiten, den deutschen Arbeitskräften das Lohnniveau kaputt machen (man beachte die relativ hohen Lebenshaltungskosten in Deutschland).
Alles Gute!
Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe in Internet nachgeschaut- mein Gehalt ist nicht niedrig, es ist ganz angemessen und ist genauso viel wie man für diese Position in Hessen bekommt!Ich glaube nicht, dass sie Angestellte recht hat, mir die Arbeitserlaubnis zu verweigern. Ich muss jetzt 2 Wochen auf Ihre antwort warten. Ich glaube, es hat mit der persönliche Einstellung der Angestellten zu tun. Sie war überhaupt nicht freundlich, hat sich mit „jünge Frau“ an mich gewendet, hat gesagt der Gehalt ist zu niedrig, Ich habe gesagt es ist nicht niedrig für mich, sie hat geantwortet dass es niedrig für sie ist!!! Sie hat den Antrag genommen und hat gesagt" Sie können gehen"
Vielleicht macht Sie das alles bewusst so, um mich zu provozieren.Ich weiss es nicht mehr. Ich war höflich und habe schönen Tag gewünscht.
ich wollte fragen, entscheidet nur eine Person darüber, ob ein Antragsteller die Arbeitserlaubnis bekommt oder nicht? In meinem Fall, bin ich in den Händen von der netten Angestellten ausgeliefert?
Danke und schönen Tag!
Hallo Nicol,
der Sachverhalt, den du schilderst, ist wirklich haarsträubend. Leider kann ich dir aber nicht weiterhelfen, auf diesem Gebiet bin ich nicht bewandert. Ich hoffe, du findest sachkundigen Rat im Forum.
Alles Gute
Carola Prinz
Hallo Nikol33,
wenn du schon mehrere Jahre in D gearbeitet hast, solltest du schon längst im Besitz einer unbefristeten A-Erlaubnis sein. Die müßte dir die Behörde nach einem Jahr ausstellen.
Geh mal im Internet über Google „Arbeitserlaubnis für Deutschland“, und schau dort nach wo die besten Info’s sind.
Normalerweise steht einer Beschäftigung deiner Person in D seit 01.01.2007 nichts im Wege, aber deutsche Behörden sind ja gern auch mal stur.
Immer nur sachlich und ruhig auf dein Recht als EU-Bürger bestehen.
Viel Glück
DWAE329
Hallo,- ich kann Dir da leider nicht mit 100%igem Wissen weiterhelfen. Ich denke aber, dass die Behörden daran interessiert sind, dass Du nach Tarif bezahlt wirst bzw. so viel verdienst, dass Du wirtschaftlich hier leben kannst - OHNE staatliche Gelder weiterhin in Anpruch zu nehmen. Das nennt man : wirtschaftlich selbständig.
Ich vermute mal, dass es an deinem Verdienst liegt. Aber darüber hast du keine Angaben gemacht.
Man kann ja einen Vertrag mit 5 € die Stunde aushalndeln oder den gleichen Job für 15 € die Stunde machen…
Alles Gute und viel Glück!
Servus Nikol33,
habe da leider keine Ahnung, könnte mir allerdings vorstellen, dass dein Arbeitgeber dir behilflich sein kann. Er sollte dir einen Brief schreibt mit dem Inhalt, dass er deine Arbeitskraft und dein Knowhow braucht. Außerdem muss er bestätigen, dass du Standard-Tarif-Lohn bekommst.
Viel Glück
Gerd
etwas Grundsätzliches für Sie: einem Bescheid ist man n i c h t hilflos ausgesetzt. Sollten Sie eine Ablehnung bekommen, können Sie Widerspruch einlegen. Den Widerspruch bearbeitet dann vermutlich jemand anders als die Ihnen offensichtlich nicht so wohlgesonnene Sachbearbeiterin. Fragen Sie die Frau doch, ob es da eine Tabelle gibt mit der Höhe der Einstiegsgehälter. Aber vielleicht leuchtet ihr doch ein, das auch auf dem Arbeitsmarkt Angebot und Nachfrage den Preis regeln.
Alles Gute!
Danke für Euere Antworten!
Es bleibt mir im Moment nichts übrig als die Antwort abzuwarten. Wie gesagt habe ich nachgeschaut wieviel man für diese Position in Hessen bekommt- es ist nicht weniger als was ich angeboten bekommen habe. Ich kann sowieso kein Arbeitslosengeld bekommen weil ich bulgarische Staatsbürgerin bin. Ich kann keine Sozialbezogenne Leistungen bekommen, das war auch nie mein Ziel. Ich habe 7 Jahre lang als Studentin gearbeitet. Dann war ich die letzten 3 Jahre weg und habe in meinem Heimatland gearbeitet. Deswegen habe ich bis jetzt keine EU Genehmigung bekommen. Aber ich glaube es muss auch eine Rolle spielen, dass ich nicht neu in DE bin.
Danke noch Mal und schönen Tag an alle!
Hallo!
Ich habe heute eine Ablehnung bekommen. Die Begründung ist dass ich zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werde. Das Gehalt ist niedrig, heiisst es., unterdem tariflichen Nveau. Kann mir jemand sagen, ob es eine ganz ofizielle Tabelle gibt, wieviel soll man mekommen? Meiner Meinumg nach ist mein gehalt nicht niedrig, ich habe auch in Internet nachgeschaut. 2000 Euro für ein Beginner sind glaube ich nirgendwo unter dem Tarif…
hello,
I´ve been following the discussion because now Im in the same situation (sorry for writing in English).
I graduated from a german university, and now i have been offered a position at a german company. They are asking me what is the minimum „Gehalt“ in order to get the arbeitvisum/arbeiterlaubnis.
Brutto gehalt pro Jahr? any idea.?.. I friend got the arbeitvisa application accepted with a gehalt of 40,000 euros brutto por jahr (and ulimited contract)
what would be the lowest? Does it depend on my studies?
Thanks!
Erklärung Arbeitserlaubnis nötig ja/nein
dazu ist folgendes zu sagen
- Wenn du EU-Bürger bist
seit 1.5.2011 brauchst du keine Arbeitsgenehmigung mehr (Ausnahme Rumänien und Bulgarien, für diese Länder gilt die Freizügigkeit erst an 1.1.2014)
Nähere Info findest du hier:
http://www.arbeit-in.info/arbeit/arbeit-in-deutschla…
- Wenn du kein Bürger der EU bist:
In diesem Fall brauchst du erstmal eine Arbeitserlaubnis. Diese erhält man nur unter bestimmten Umständen. Ein Kriterium ist das Gehalt. Wenn das Gehalt grösser ist als 66.000 € brutto pro Jahr gilt man als Experte und hat gute Chancen eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Der Grund für diese Regelung ist, dass man damit vor allem qualifizierte Experten aus dem Ausland nach Deutschland bringen möchte. Von daher stimmt die Aussage mit dem Mindestgehalt (Beiträge weiter oben) durchaus.