Hallo,
ich benötige einen Rat zur follgenden Frage:
Meine Bekannte (28 Jahre) besitzt die kroatische Staatsbürgerschaft.
Vor einem halben Jahr kam Sie nach Deutschland um hier ein Reinigungsgewerbe anzumelden. Das hat auch alles geklappt, Sie hat auch eine Steuernummer und ist in der Handwerksrolle eingetragen.
Nun hat sich die Selbsständigkeit nicht so entwickelt, wie sie sich das vorgestellt hat. Jetzt ist die Frage, was passiert wenn sie das Gewerbe abmeldet, muss sie dann wieder zurück nach Kroatien?
Wir haben hier ein Restaurante bei dem Sie auch Kellnern könnte, sollte sie bei Abmeldung des Gewerbes, Deutschland verlassen müssen. Dann ist aber die Frage, wie hoch muss ihr Verdienst mind. monatlich sein, um her bleiben zu dürfen?
Ich bin nur an legalen Wegen eines Bleiberechts interessiert, wie verhält es sich das Kroatien jetzt in der EU ist, bggl. des Bleiberechts. Hilfreich wäre es, wenn wer ein §§ parrat hätte.
Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Grüße Marion