Arbeitserlaubnis für Russen

Sehr geehrte Experten,
mein Schwager möchte ende diesen Jahres nach Deutschland kommen. Er spricht sehr gutes Deutsch und ist ein ausgelernter Informatiker. Natürlich möchte er hier in Deutschland einen Job suchen und arbeiten.
Die Frage, die sich uns nun stellt ist, ob er eine bestimmte Arbeitserlaubnis für deine beruflichen Tätigkeiten in Deutschland benötigt!
Und in welchem Amt müsste er diese beantragen?
Wir wären über eure Unterstützung sehr froh!
MIt lieben Grüßen,
Helene

Hallo Helene,

so richtig etwas dazu sagen kann ich leider nicht. Doch denke ich das dein Schwager sich auf alle Fälle erst einmal ans Ausländeramt in deinem Ort wenden muß, dort werden sie ihm alles weitere auch erklären.
Was die Arbeit betrifft, sieht es sogar sehr gut aus, man hört doch tag täglich das es Deutschland an Fachkräften fehlt, da dein Schwager aber eine Fachkraft ist, wird er hier bestimmt eine Arbeitserlaubnis bekommen und damit auch sehr schnell Arbeit.
Ich hoffe ich konnte dir wenigstens etwas weiter helfen, es tut mir leid das ich nicht mehr dazu sagen kann!

Mit freundlichen Grüßen,

KG

Guten Tag,
in Sachen Arbeitserlaubnissse bin ich ganz definitiv nicht fit … das möchte ich vorweg sagen.
Aber was ich als vernünftigen Rat gaben kann:
Fragen Sie beim örtlichen Ausländeramt nach, dort kann man Ihnen alle Fragen beantworten, die mit dem Thema zusammenhängen.
Es ist mit der Arbeitserlaubnis nicht getan, es müsste ja auch ein Aufenthaltstitel beantragt werden, beispielsweise.

Da wäre es wirklich gut, frühzeitig und umfassend Kompetenz ins Boot zu holen - am besten aus der GEmeinde / der Stadt, die später über den Aufenthalt entscheiden muss.

Good luck!

Kann Euch leider nicht weiterhelfen. Geht einfach zu zuständigen Gemeindeamt oder Beratungsstelle bei Arbeitsangentur.: Gruß Jo

Hallo Helene,
Die Frage ist recht kompliziert, wichtig:
Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer
Außerhalb Deutschlands wohnenden Ausländern,die zum
Zwecke der Arbeitsaufnahme einreisen wollen,darf generell keine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung in Deutschland erteilt werden.
Ich bedauer die leider negative Antwort.
Hier ein Link mit allen Informationen: http://www.polmed.org/docjobs/mb07_agen.pdf
LG Petra

Bitte fragen Sie andere Mitglieder,da ich mich nicht auskenne.
LG

Hallo Helene,
ich habe, da mein Wissen schon sehr veraltet ist, ein wenig recherchiert und bin erstaunt wie wenig sich geändert hat.
Fakt ist, dass Dein Schwager eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsgenehmigung benötigt. Er muss vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat etc.) die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Was er hierfür benötigt nennt sich „Aufenthaltstitel“ Das sollte er zeitig machen, da er u.U. mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen muss. Wenn er bereits einen Arbeitsplatz in Aussicht hat, kann er auch gleichzeitig dort die Arbeitsgenehmigung beantragen. Ansonsten muss diese bei der Auslandsbehörde in Deutschland beantragt werden. Es muss auch die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung geben. Es gibt die Sonderregelung für hochqualifizierte Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie(IT-Fachkräfte), was bei deinem Schwager ja u.U. der Fall ist. Die Bestimmung hierzu ist in § 19 AufenthG als Hochqualifizierte oder nach § 18 AufenthG i.V.m. § 27 BeschV als qualifizierte IT-Fachkraft zu finden. Wenn dein Schwager bereits einen Arbeitsplatz in Aussicht hat, dann s.o. Wenn bisher noch nicht, dann empfehle ich, dass er oder jemand aus der Familie in Deutschland mit dem Arbeitsamt: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Tel. 0228-713-2000 Kontakt aufnimmt. Merkblätter und Info www.zav.de. Speziell für IT-Fachkräfte nähere Informationen: www.bma.bund.de oder www.arbeitsamt.de.
Ich hoffe, dass Dich das ein wenig weiter bringt. Ansonsten melde dich noch einmal.
Viel Erfolg und viele Grüße
Irabelle

Entschuldigung, ich dacht, dass ich diese Frage bereits beantwortet hätte.
Leider kann ich dazu nicht viel sagen, weil im Strafrecht tätig bin. Ich würde mich an das örtliche Ausländeramt wenden, dort wird sicher Auskunft erteilt werden können.

Hallo,

Anfrage noch aktuell?
Bitte um ein kurze Info.

Danke
Viele Grüße