Arbeitserlaubnis für Tschechen notwendig?

Hallo,

angenommene eine tschechische Staatsbürgerin möchte in Deutschland gewerblich tätig werden, benötigt sie hierzu eine Arbeitserlaubnis oder sonstige Genehmigungen?

Wikipedia führt hierzu aus, dass es für Arbeitnehmer aus den Beitrittstaaten 2003 Einschränkungen und Übergangsregelungen gebe.
Was, wenn keine Arbeitnehmertätigkeit, sondern eine gewerbliche angestrebt wird?

Nehmen wir weiter an, die Tschechin sei mit einer tschechischen Krankenversicherung bestens versorgt. Besteht eine Pflicht, zusätzlich eine deutsche KV abzuschließen?
Falls ja, könnten die tschechischen Beiträge angerechnet werden? Eine Doppelversicherung soll nicht finanzierbar sein.

Wir gehen davon aus, die Tschechin sei eine Wochenendpendlerin und würde ihren Hauptwohnsitz bei ihrem Ehemann in der Tschechei beibehalten.

Gruß
Lawrence

ne Antwort wär mir lieber als ein Sternchen

Hallo,
Nein, Sie darf ein Gewerbe anmelden. Ausnahme ist das horizontale Gewerbe.

Krankenversicherung: Wie ist Sie denn krankenversichert? Familienversichert?
Sie benötigt aber nur eine. Beide sind nicht nötig.

Pendeln ist kein Problem. Allerdings braucht Sie für die Gewerbeanmeldung auch ein Büro/Wohnung o.ä. in dem entsprechenden Ort, sonst kann Sie nichts anmelden.

gruß maboe