Hallo,
angenommene eine tschechische Staatsbürgerin möchte in Deutschland gewerblich tätig werden, benötigt sie hierzu eine Arbeitserlaubnis oder sonstige Genehmigungen?
Wikipedia führt hierzu aus, dass es für Arbeitnehmer aus den Beitrittstaaten 2003 Einschränkungen und Übergangsregelungen gebe.
Was, wenn keine Arbeitnehmertätigkeit, sondern eine gewerbliche angestrebt wird?
Nehmen wir weiter an, die Tschechin sei mit einer tschechischen Krankenversicherung bestens versorgt. Besteht eine Pflicht, zusätzlich eine deutsche KV abzuschließen?
Falls ja, könnten die tschechischen Beiträge angerechnet werden? Eine Doppelversicherung soll nicht finanzierbar sein.
Wir gehen davon aus, die Tschechin sei eine Wochenendpendlerin und würde ihren Hauptwohnsitz bei ihrem Ehemann in der Tschechei beibehalten.
Gruß
Lawrence