Habe das mal eine Frage. Es geht um eine Person aus dem Ausland. Diese Person hat eine deutsche Person im Januar 2004 geheiratet und die Person aus dem Ausland lebt seit Mai 2004 in Deutschland. Und seit Mai 2005 ist diese auf 400 € Basis angestellt. Wie ist das mit der Arbeitserlaubnis bei Ausländern geregelt? Ich kenne die Gesetze nicht. Darf diese Person für 400 € arbeiten oder wieviel darf sich diese Person dazuverdienen?
Gruß Kitty
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Durch die Heirat bedingt ist ein Status der
„Aufenthaltsberechtigung“ dann erfüllt, wenn
beim Standesamt eingetragen und die ABH
„den Zettel in den Pass geklebt hat“ !
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Die Arbeitsagentur erteilt die Arbeitserlaubnis
in diesem Falle in wenigen Minuten. Eheleute hin,
Pässe mit, Heiratsurkunde mit.
Weitere Fragen ? Gehe mal zu :
www.binational-in.de
„Diskussion“
die machen solche Sachen den ganzen Tag lang…
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