Hallo,
ich habe eine Frage zur Bürofläche, die einem Mitarbeiter für die Ausübung seiner Tätigkeit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden sollte. Dies ist sicherlich abhängig von der Art der Tätigkeit, was mich interessiert ist ein Richtwert für eine herkömmliche „Büroarbeit“ (Schreibtisch, Computer, Telefon etc). Habe hierzu bereits die Arbeitsstättenverordnung gefunden, die das Thema allerdings nur sehr allgemein behandelt: „Der Arbeitgeber hat solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen“.
Gibt es darüberhinaus vielleicht eine konkretere Vorgabe oder zumindest einen Richtwert ?
Herzlichen Dank für die Rückmeldungen
Grüße !