Hallo,
wenn jemand im Schichtsystem arbeitet und der grundsätzliche Arbeitsvertrag eine Rollende Woche enthält (die zur Zeit nicht gearbeitet wird), gibt es da Mindestfreizeiten zwischen zwei „Arbeitseinheiten - sprich Arbeitswochen“?
Also wenn dieser Jemand 6 Nachtschichten hintereinander arbeiten würde bis z. B. Samstag morgen, dann muss er ja normalerweise auch schlafen. Darf er dann bereits am darauffolgenden Sonntag für eine Wartungsschicht eingeteilt werden, an der sich dann die nächste Schichtwoche ab Montag anschließt?
Oder ist das dann schon mit den mindestens 10 Stunden, die zwischen zwei Arbeitstagen liegen müssen, abgegolten?
Gruß
dgu