ich war 10Monate lang (August 2009- Juni 2010) in einem Betrieb beschäftigt als 400€ Kraft und habe dort nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 30.06.2010 gekündigt,obwohl ich für Juli noch 3 offene Schichten hatte,bin ich dort nach Ankündigung nicht erschienen. Für den Monat Juni sollte ich ein Gehalt von 310€ erhalten, überwiesen hat mir mein ehemaliger Arbeitgeber jedoch nur 122€. Nach einem weiteren Schreiben meinerseits und einer gestellten Frist, zu der mir mein Arbeitgeber den ausstehenden Lohn auszahlen sollte,passierte nichts weiter. Auf meine Telefonanrufe reagierte er agressiv und meinte er wolle nicht mehr mit mir reden und ich soll mir einen Anwalt nehmen. Nun frage ich mich, ob er damit rechtens handelt und mir meinen ausstehenden Lohn vorenthalten darf. Wie kann ich weiter vorgehen?
man benötigt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Es greifen dann automatisch die gesetzlichen Regelungen. Auch bei einem Job auf € 400,00 hat man ein Anrecht auf Entlohnung für geleistete Arbeit. Auch besteht ein Anspruch auf Urlaub. Kann dieser nicht genommen werden, muss dieser ausgezahlt werden. Zahlt der AG nicht, so bleibt Dir nichts anderes, als die ausstehende Forderung gerichtlich einzufordern. Beachte dabei bitte, dass die Kosten für den Anwalt von Dir getragen werden müssen, auch wenn Du im Recht bist. Das ist leider so vorgegeben. Vielleicht bist du gewerkschaftlich organisiert? Dann können diese Leute Dir helfen. Ansonsten wird der Anwalt nach Streitwert abgerechnet. Das kann bei der offen stehenden Forderung nicht so teuer werden.
Viel Erfolg
Ella
Guten Tag,
kannst du nachweisen, dass du dort gearbeitet hast? wenn ja, dann dann würde ich dir raten dir ein Anwalt zu suchen und den Arbeitsgeber zu verklagen.
auf seinen ausstehenden Lohn hat man auf alle Fälle Anspruch, auch wenn man gekündigt hat. Eine Aushilfe hat eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (nur zur Info). Wenn Dein Arbeitgeber nicht den restlichen Lohn zahlen will, kann man das über einen Anwalt einklagen. Eine alternative gibt es noch, man könnte selber einen gerichtlichen Mahnbescheid an den Arbeitgeber schicken. Dieser kostet Dir erst einmal 25 Euro Gebühren. Den Mahnbescheid kann man über das Internet ausfüllen und drucken. Beim Anwalt müßte man schon nachfragen welche Kosten auf einen zukommen, da man diese doch meist selber tragen muss.
LG
Pedi