Hallo zusammen,
ich habe eine Kollegin, die am 01.02.2010 zusammen mit ihrem Mann von Rumänien nach Deutschland eingewandert ist. Beide sind rumänische Staatsbürger. Sie hat einen qualifizierte Stelle als Software-Entwicklerin bei uns angenommen, mit ihrer Einstellung gab es keine Probleme. Beide sind nun hier gemeldet und führen einen gemeinsamen Haushalt. Ihr Mann möchte nun auch arbeiten, bekommt aber vom Arbeitsamt keine Arbeitsgenehmigung-EU. Die Begründungen sind vielfältig: Er hat EU-Recht studiert und wollte als Lagerist arbeiten, die Begründung: Geht nicht, weil nicht sein Fachgebiet. Er möchte nun ein Praktikum auf 400-Euro-Basis bei einem IT-Unternehmen antreten, mit Aussicht auf Übernahme nach 3 Monaten. Die Begründung des Amtes: Geht nicht, weil zuwenig Geld. Er müsste soviel verdienen, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann (dabei verdient seine Frau genug für beide).
Ich habe mich ein bisschen durchs SGB und auch durch die Arbeitsamtsmerkblätter gewurschtelt. Dabei fand ich immer wieder, dass Angehörige von rumänischen Staatsbürgern, die eine qualifizierte Stelle antreten, auch eine Arbeitsgenehmigung erhalten können.
Meine Frage: Kennt jemand von Euch die Fristen? Muss meine Kollegin erst eine bestimmte Zeit in Deutschland arbeiten, damit Ihr Mann auch eine Arbeitsgenehmigung-EU bekommt?
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten!
LG
Aukai