Guten Abend !
Ein ungarischer Staatsbürger arbeitet bis Juni 2007 als Angestelter in Ungarn. Seit Juli 2007 arbeitet er mit einer Arbeitsgenehmigung-EU in Deutschland.
1.Muss er, wenn er in Deutschland seine Steuererklärung abgibt, das Einkommen der ersten sechs Monate in Ungarn mit angeben ?
2.Kann er den recht hohen Schuldzins einer Hypothek, die er vor einigen Jahren zum Erwerb einer Eigentumswohnung in Budapest genutzt hat, hier in Deutschland steuerlich geltend machen ?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend !
Ein ungarischer Staatsbürger arbeitet bis Juni 2007 als
Angestelter in Ungarn. Seit Juli 2007 arbeitet er mit einer
Arbeitsgenehmigung-EU in Deutschland.
Kommt drauf an ob er in Ungarn noch einen Wo hnsitz beibehält, also zwei Wohnsitze hat oder ob er komplett seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt. Entweder also Progressionsvorbehalt oder wir müssen in ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Ungarn und D. schauen.
vor einigen Jahren zum Erwerb einer Eigentumswohnung in
Budapest genutzt hat, hier in Deutschland steuerlich geltend
machen ?
Nein.
Guten Abend und Dank für die Antwort !
Der Ungar besitz zur Zeit noch seine Wohnung in Budapest, weil sie bisher nicht Hypothek-deckend zu verkaufen war.
Seinen Wohnsitz hat er seit 1.Juli in Deutschland, er hat hier einen gut bezahlten, unbefristeten Job und wird also sicher in Deutschland bleiben.
Wieso Progressionsvorbehalt ?
Hier geht es doch nicht um steuerfreie Zusatzeinkünfte.
Seine Einkünfte wurden doch in Ungarn schon versteuert.
Vermeidung der Doppelbesteuerung bedeutet doch wohl, dass er in diesem Fall seine Einkünfte, die er im ersten halben Jahr in Ungarn erzielt hat, hier unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer steuerfrei sind ?
Würde sich in diesem Fall, auf Grund des geringen Einkommens in Ungarn ( Verhältnis ca. 1:2 ) der Gang zum Steuerberater lohnen ?
Hi,
Ein ungarischer Staatsbürger arbeitet bis Juni 2007 als
Angestelter in Ungarn. Seit Juli 2007 arbeitet er mit einer
Arbeitsgenehmigung-EU in Deutschland.
1.Muss er, wenn er in Deutschland seine Steuererklärung
abgibt, das Einkommen der ersten sechs Monate in Ungarn mit
angeben ?
ja
Es handelt sich um einen Wechsel von keiner Steuerpflicht zur unbeschränkten Steuerpflicht. Für das ganze Jahr wird die Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht durchgeführt § 2 Abs. 7 EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
Der ausländische Lohn sind als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt, siehe § 32 b Abs. 1 Nr. 2 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html
2.Kann er den recht hohen Schuldzins einer Hypothek, die er
vor einigen Jahren zum Erwerb einer Eigentumswohnung in
Budapest genutzt hat, hier in Deutschland steuerlich geltend
machen ?
nein