Arbeitsgenehmigung

Wir möchten einer jungen Frau für die Dauer Ihres Aufenthaltes bei uns die Möglichkeit zur Mitarbeit in unserem Büro anbieten. Sie kommt aus Südafrika und begleitet ihren Mann, der für ein Jahr bei einem Konzern als Trainee (sozusagen Auszubildender) eingesetzt ist. In dem Pass der jungen Frau steht, dass sie die Aufenthaltsgenehmigung lediglich als Begleitung ihres Mannes erhält und nicht erwerbstätig sein darf. Das Ehepaar ist bis Mai 2001 hier, die Aufenthaltsgenehmigung gilt bis Juli 2001. Welche Möglichkeiten gibt es - evtl. in Form eines Praktikums, einer Ausbildung, eines Projektes, damit sie ein wenig arbeiten kann. Sie war in Südafrika berufstätig und da keine Kinder da sind, fällt ihr die Decke auf den Kopf. Wir sind dem Paar verbunden und wollen helfen.

Hallo Brigitte!

Aus meiner Erfahrung heraus kann ich Dir und Deiner Freundin wenig Mut machen.
Prinzipiell die Frage: Ist das Geldverdienen im Vordergrund oder dies mit der „Decke auf dem Kopf“?
Falls letzteres der Fall, dann gibt es in Deinem regionalen Umkreis wahrscheinlich kirchliche, soziale oder kulturelle Gruppen, die wohl liebend gerne zusammen mit Deiner Freundin an einem Projekt arbeiten würden (Vorträge über Leben in Südafrika etc.). Es ist bekannt, daß aus solcher Ehrenamtlichkeit natürlich nicht selten (Selbst-)Ausbeutung wird. Denn mehr als Spesenvergütung ist nur selten drin.
Wenn Arbeit mit Geldverdienen im Vordergrund, dann müßet Ihr einen Arbeitgeber finden, der bereit wäre, einen Arbeitsvertrag anzubieten. Mit diesem Arbeitsvertrag (der erst gültig wird, wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt) kann man dann auf dem Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis beantragen. Es wird m.W. nach dem Gesichtspunkt entschieden, ob nicht genügend geeignete deutsche (bzw. EU-)- arbeitslose Menschen in Frage kämen. Außerdem darf der Arbeitsvertrag nicht diskriminierend sein, d.h. den üblichen Bestimmungen für die Branche entsprechen.
Das ganze dauert natürlich seine Zeit, zumal zuerst ein Arbeitgeber gefunden werden muss, der bereit ist auf dieser Grundlage einen Vertrag anzubieten.
Vielleicht ist es ja hilfreich, wenn der Mann Deiner Freundin bei seinem Arbeitgeber nachfrägt, ob es keine Möglichkeit gibt. Personalabteilungen von Firmen, die häufiger Arbeitserlaubnisse beantragen müssen, haben teilweise sehr gute Kontakte zum Arbeitsamt.
Gruß
Jürgen