hallo wwwhelfer,
brauch mal wieder eure hilfe.
Folgender Fall:
ein AN kündigt beim AG. Dieser schreibet auf der kündigung „im gegenseitigen Einvernehmen zum 17.03.2010“. Der AN bietet um ein Arbeitszeugnis. Der AG macht ein Zeugnis welches der Arbeitsweise des AN überhaupt nicht entspricht. DEr AN legt Widerspruch ein. Im Zeugnis waren viele Zeitfehler, Gramatikfehler und die Beurteilung nicht angemessen. Nach dem der AN den Widersruch abgibt, vergehen 2 wochen, nichts. Da der AN einen neuene Job hat, bitter er seine FRau in die Fa vorbeizufahren da noch paar sachen abzugeben und wegen des Zeugnisses nachzufragen. Der AG meint komm morgen vorbei ich hatte keine Zeit. Nachsten Tag kriegt die Frau das gleiche Zeugnis nur die Daten wurden berichtigt(die Gramatikalischen Fehler nicht) ALs die FRau den AG drauf anspricht das es das selbe zeugnis ist, gegen welches der AN schon widerspruch eingelegt hat und damit nicht einvertanden sei. Wird der AG wütend beschimpft die Frau, beschimpft den AN als waschlappen und weichei, da er seine Frau geschickt hat und erteilt beiden Hausverbot und droht mit Polizei.
Frage:
Was kann man machen, ich weis das wenn ein AG weigert ein Zeugnis auszustellen, kann man sich an das Arbeitsgericht wenden, aber wie ist dies, wenn der AN mit dem erstellten Zeugnis nicht einverstanden ist? Wie läuft das ganze ab. und wie kann ein AN beweisen das er gute ARbeit erbracht hat und das der AG ihm nur eins Auswischen möchte???
Danke im Vorraus
lg tancik