Arbeitsgericht

Hallo!

Habe gerade gelesen:
Man darf sich beim Arbeitsgericht in erster Instanz selbst vertreten. Es gibt keinen Anwaltszwang wie beim Landesarbeitsgericht.

ABER: In welchem Gesetz kann man was dazu finden? Wo ist das geregelt?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo

Man darf sich beim Arbeitsgericht in erster Instanz selbst vertreten.
ABER: In welchem Gesetz kann man was dazu finden? Wo ist das geregelt?

Überraschung: Im Arbeitsgerichtsgesetz :o)

http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__11.html

Gruß,
LeoLo

Hallo,
selbst die meisten Anwälte vertreten sich nicht selbst :wink: nur so als Gedanke.
hth

Alles Angsthasen
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Arz…