Hallo!
Habe gerade gelesen:
Man darf sich beim Arbeitsgericht in erster Instanz selbst vertreten. Es gibt keinen Anwaltszwang wie beim Landesarbeitsgericht.
ABER: In welchem Gesetz kann man was dazu finden? Wo ist das geregelt?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo
Man darf sich beim Arbeitsgericht in erster Instanz selbst vertreten.
ABER: In welchem Gesetz kann man was dazu finden? Wo ist das geregelt?
Überraschung: Im Arbeitsgerichtsgesetz :o)
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__11.html
Gruß,
LeoLo
Hallo,
selbst die meisten Anwälte vertreten sich nicht selbst
nur so als Gedanke.
hth
EK1
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