Angenommen, eine Arbeitnehmerin gewinnt den Prozess vor dem Arbeitsgericht, in erster Instanz. Der Richter erklärt also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses für nicht rechtens. Im Urteil heißt es „Die Berufung wird nicht besonders zugelassen.“
Die Arbeitnehmerin ist also nicht gekündigt, hat Anspruch darauf, zu ihrem Arbeitsplatz zurück zu kehren.
Angenommen, der Arbeitgeber hat aber daran kein Interesse, vielmehr kann er das Urteil nicht akzeptieren.
Es ist zu vermuten, dass er in Berufung gehen möchte.
Bedeutet jedoch die Formulierung „die Berufung wird nicht besonders zugelassen“, dass der Arbeitgeber nicht in Berufung gehen kann?
Die Arbeitnehmerin stutzt wegen der Formulierung „nicht besonders“.
hallo! habe leider absolut keine ahnung von arbeitsrecht und ähnlichem.
viel glück noch
Danke marta1987 für die schnelle Antwort.
Grüß, bürgerin
hallo
keine ahnung
ich weiß garnicht wer mich da immer als experten empfiehlt
deutsche geschichte ist mein thema
und das einfallen fremder nutzloser horden ins deutsche land.
ich würde mit dem brötchengeber über ne abfindung verhandeln, ein chef der einen los werden will.
ich weiß nit ob es da gut ist länger zu bleiben,
würde ich mir überlegen.
danke, jürgen, für die Antwort. Die AN hat auch nicht vor, dort weiter zu arbeiten… wer einen nicht mehr haben will, muss zahlen wenn man gehen soll!!!
Hallo,
gegen ein Endurteil ist gernerall Berufung zulässig. Bei betsimmten Verfahren (Lohnzahlung etc) gibt es eine Grenze von 600,00 Euro oder die Möglichkeit die Berufung besonders zuzulassen (wenn es Sachen geht, die evtl. Bedeutung haben für Musterrechtsprechung). Diese Grenze und die besondere Bedeutung fällt aber bei Kündigung weg. Der Arbeitgeber kann also ohne Probleme in Berufung gehen (Frist 1 Monat nach Zustellung).
Viele Grüße
Steferl1979
Hallo Steferl1979,
danke für die Antwort. So weit war es mir bereits klar. Wenn im Urteil gestanden hätte „die Berufung wird nicht zugelassen“, wäre es für mich verständlich, dass der Richter von vorne herein die Berufung nicht zulässt.
Es heißt aber „die Berufung wird nicht
b e s o n d e r s zugelassen“.
was kann das bedeuten?
Hallo,
das bedeutet normalerweise, dass die normale Berufung zugelassen ist und sie deswegen nicht besonders zugelassen werden muss.
Viele Grüße
steferl1979
Okay, verstanden! Beim Juristendeutsch muss man ein bisschen um die Ecke denken…
Hallo,
leider kann ich dir nicht helfen, da ich mich nur mit dem Sozialgerichtsgestz (SGG) auskenenne.
Viele Grüße von
Harald Meyer