hallo, habe heute die klage beim Arbeitsgericht Oberhausen erfolgreich gewonnen. der ehemalige Arbeitgeber muss mir ca. 5695 Euro Brutto zahlen. leider hat der ehemalige AG Insolvenz angemeldet jedoch ist dies noch nicht geöffnet. mein ehemalige Arbeitgeber sagte mir, dass ich das Geld beim Arbeitsamt bekommen werde, wenn ich ein Insolvenzantrag beim Arbeitsamt stelle. jedoch dauert es 2-3 Monate. Ich habe gehört das es aber nicht ganz sicher ist … schon garnicht wenn wenn die Insolvenz nicht geöffnet ist. Jetzt will ich eine Vollstreckung beim Gericht beantragen, das die mein Geld vom AG anfordern. wer muss die vollstreckung zahlen? bin ich verpflichtet oder muss es mein ehemalige AG ?? ich bitte um hilfe. mfg
hallo,
soviel wie ich weß bekommt man da nichts, wenn der AG insolvenz angemeldet hat.
nein, Du bist nicht verpflichtet zu zahlen. Daß muß das Arbeitsamt zahlen.
lg
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hast mich nicht verstanden, klar bekommt man das vom
arbeitsamt (insolvenzgeld) aber muss ich den
Gerichtsvolzieher zahlen?
hilfe
hallo,
soviel wie ich weß bekommt man da nichts, wenn der AG
insolvenz angemeldet hat.
nein, Du bist nicht verpflichtet zu zahlen. Daß muß
das
Arbeitsamt zahlen.
lg
hallo, habe heute die klage beim Arbeitsgericht
Oberhausen
erfolgreich gewonnen. der ehemalige Arbeitgeber muss
mir ca.
5695 Euro Brutto zahlen. leider hat der ehemalige AG
Insolvenz
angemeldet jedoch ist dies noch nicht geöffnet. mein
ehemalige
Arbeitgeber sagte mir, dass ich das Geld beim
Arbeitsamt
bekommen werde, wenn ich ein Insolvenzantrag beim
Arbeitsamt
stelle. jedoch dauert es 2-3 Monate. Ich habe gehört
das es
aber nicht ganz sicher ist … schon garnicht wenn
wenn die
Insolvenz nicht geöffnet ist. Jetzt will ich eine
Vollstreckung beim Gericht beantragen, das die mein
Geld vom
AG anfordern. wer muss die vollstreckung zahlen? bin
ich
verpflichtet oder muss es mein ehemalige AG ?? ich
bitte um
hilfe. mfg
Hallo,
nach meiner Kenntnis bekommt man beim Gericht den Vollstreckungstitel. damit geht man selbst zum Gerichtsvollzieher. Jeder erfolglose Vollstreckungsversuch muss man selbst zahlen. Ist die Vollstreckung aber erfolgreich, trägt auch die Kosten, der gegen den vollstreckt wird.
Viele Grüße
Steffi
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In den meisten Fällen ist eine Vollstreckung während des Antrag auf Eröffnung eines Inolvenzverfahrens unzulässig. Erkundige Dich vorher ob dies in diesem Fall auch so ist. Denke es wird Dir keine anderen Wahl bleiben als zum Arbeitsamt zu gehen, dort kostet es dich nichts und Du bekommst am schnellsten Dein Geld. Sollte eine Vollstreckung möglich sein, kann dies über ein halbes Jahr dauern, da die Gerichtsvollzieher überlasstet sind.
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Hallo und guten Taghamude83,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, diebezüglich habe ich keine Erkenntnisse, werde mal rumhorchen.Wenn neue Erkenntnisse, melde ich mich unaufgefordert.
Freundliche Grüsse,
rugby1
hallo, habe heute die klage beim Arbeitsgericht Oberhausen
erfolgreich gewonnen. der ehemalige Arbeitgeber muss mir ca.
5695 Euro Brutto zahlen. leider hat der ehemalige AG Insolvenz
angemeldet jedoch ist dies noch nicht geöffnet. mein ehemalige
Arbeitgeber sagte mir, dass ich das Geld beim Arbeitsamt
bekommen werde, wenn ich ein Insolvenzantrag beim Arbeitsamt
stelle. jedoch dauert es 2-3 Monate. Ich habe gehört das es
aber nicht ganz sicher ist … schon garnicht wenn wHalloenn die
Insolvenz nicht geöffnet ist. Jetzt will ich eine
Vollstreckung beim Gericht beantragen, das die mein Geld vom
AG anfordern. wer muss die vollstreckung zahlen? bin ich
verpflichtet oder muss es mein ehemalige AG ?? ich bitte um
hilfe. mfg
Sorry, nicht mein Rechtsgebiet…
Beim Arbeitsgericht zahlt jeder seine Kosten selber.
wenn dein AG platt ist, dann bekommst du wohl auch kein Geld mehr.
Wenn dem so ist, dann musst du sofort zur Arbeitsagentur und Insolvenzgeld beanantragen.
Wenn für deine Firma noch kein Inso antrag gestellt ist, so kannst du den auch beim Amtsgericht stellen.
Eine Vollstreckung dürfte nix bringen weil die Fa. wohl platt ist.
- kriegst du dann sowieso kein Geld und
- musst du die Kosten der Vollstreckung auch noch selbst bezahlen wenn da nix zu holen ist.
Erst einmal muss das Urteil rechtskräftig werden. Das dauert auch erst mal zwei Wochen. Hernach würde ich den Gerichtsvollzieher beauftragen. Dabei sehen Sie, ob das mit der Insolvenz was wird. Sie zahlen erst einmal alle Kosten der Vollstreckung. Der Schuldner schuldet jedoch alle Anstrengungen: Die Schuld wird also immer höher.
Freundl. Grüße
hallo danke für deine nachricht. aber wie ich weis, hat
der ehemalige arbeitgeber einen eigenen PKW in wert von
ca. 5000 euro. er ist ja nicht komplet pleite, die fa.
extestiert ja noch und er arbeitet noch. er hat nur die
insolvenz angemeldet jedoch noch nicht geöffnet. die
fa. ist auch noch da , sprich sein büro und werkstatt.
weis nicht ob man noch was holen kann. zb. sein auto.
Beim Arbeitsgericht zahlt jeder seine Kosten
selber.
wenn dein AG platt ist, dann bekommst du
wohl auch
kein Geld mehr.
Wenn dem so ist, dann musst du sofort zur
Arbeitsagentur und Insolvenzgeld beanantragen.Wenn für deine Firma noch kein Inso antrag
gestellt
ist, so kannst du den auch beim Amtsgericht
stellen.
Eine Vollstreckung dürfte nix bringen weil die Fa.
wohl
platt ist.
- kriegst du dann sowieso kein Geld und
- musst du die Kosten der Vollstreckung auch
noch
selbst bezahlen wenn da nix zu holen ist.
Nee, so funktioniert das nicht.
Wenn der Inso angemeldet hat,dann hat dert IV das Sagen und das kann durchaus bedeuten, dass die Fa. weiter geführt werden kann.
Das Auto dürfte auch zur Insolvenzmasse gehören. jedenfalls ist ab Antrag auf Inso da nix mehr raus zu holen.Es kommt nicht darauf an, ob das verfahren bereits eröffnet ist.
deine Aufgabe als Arbeitnehmer ist es sofort Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur zu beantragen.
Hallo hamude83,
wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz beantragt hat unterliegt er für die Dauer des Antragsverfahrens dem Vollstreckuungsschutz. Sollte das verfahren eröffnet werden können Sie als Gläubiger Ihre Forderungen als Insolvenzgläubiger anmelden.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie anteilmäßig aus der verbliebenen Insolvenzmass (d.h. aus dem Geld, das der Insolvenzverwalter aus den verbliebenen Vermögenswerten wie Fuhrpark, usw. flüssig machen konnte) Ihren Anteil. Allerdings bewegt der sich leider in der regel zwischen 0,1% und 5% Ihrer Forderung.
Der Weg den Sie unabhängig davon gehen sollten ist der Antrag auf Insolvenzausfallgeld beim Arbeitsamt. Denn Ihr Arbeitgeber war verpflichtet in eine Insolvenzausfallkasse einzuzahlen, für den Fall der Insolvenz. Diese Kasse erstattet Ihnen in der Regel die letzen drei Monate Arbeitslohn vor Insolvenzeröffnung.
Mehr kann ich leider nciht weiterhelfen.
Tschüss und viel Erfolg
Wolfgang
Hallo, ich kann dir leider nicht helfen tut mir leid.
Es wird sicher schwierig weil : greif mal einem nackten Mann (AG) in die Tasche…
Ich denke aber es wird sein wie beim Unterhalt wo man einen Titel erwirken kann der bis zu 30 Jahre pfändbar ist.
Falls du in der Gewerkschaft bist könntest du dort fragen und falls ihr einen Betriebsrat habt auch dort.
Ansonsten hast du doch schon einen Anwalt was sagt der dazu ? Oder frag einen unabhängigen (Rechtsauskunft) weil deiner will ja was verdienen
und antwortet vielleicht eigennützig
Die ARGE versucht sich sicher auch zu drücken…
Meist bekommt man bei Insovenz aber nur anteilmäßig etwas 
>meine Bildung hab ich aus dem Fernseh`n
Hallo , leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
MfG
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