Hallo, wenn man einen Betrag von 112 Euro brutto gegenüber seinen ehemaligen AG geltend machen will muß man da vor ein Arbeitsgericht klagen oder, da es sich bei dem Betrag um eine Bagatelle handelt, vor ein Schiedsgericht gehen? Danke für eure Antworten
Hallo,
meines Wissens kann man nur vor eine Schiedsstelle gehen, wenn es im Tarfivertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart wird. Meistens sind das aber Fälle wegen Kündigungen in der Ausbildung etc.
Das Arbeitsgericht wäre meiner Meinung nach die richtige Stelle.
Viele Grüße
Steferl
Guten Abend,
ein Schiedsgericht käme nur in Frage, wenn es eine Schiedsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gäbe, was ich mir nicht vorstellen kann. Eine Schiedsstelle ist etwas anderes, für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis gibt es solche meines Wissens nicht, schaue aber hier: http://schlichtungsportal.de
Es bleibt wahrscheinlich nur der Rechtsweg, was ein Anwalt zum Beispiel im Rahmen von Beratungshilfe beurteilen kann.
Freundliche Grüße
Carlo