Hallo…
a.)
Firma X entlässt AN fristlos zum 26.10 und hilfsweise ordentlich zum 31.12.d.J. AN führt eine Kündigungsschutzklage gegen Firma X und obsiegt in der 1.Instanz.
Firma X geht in Berufung und obsiegt hier in der Berufungsinstanz.
Nun jedoch erfährt der AN, das der vorsitzende Richter der Berufungsinstanz früher einmal beschäftigt bei der Firma X war.
Ist das zulässig ? Hat das nicht einen üblen Nachgeschmack ?