Arbeitsgericht und jobcenter

Jobcenter Zahlt mir zu wenig, da ich die Angelegenheit mit meinem alten Arbeitgeber übers arbeitsgericht klären muss. Leider hab ich keine Ersparnisse oder Familie die mich unterstützen kann, bis das alles durch ist mit dem arbeitsgericht. Meine Frage ist kann man sich irgendwo hilfe suchen, die einen zur überbrücken helfen kann?Leider bekomme ich nur 124 Euro vom jobcenter und damit kann man leider nicht die Rechnungen zahlen und Nahrungsmittel kaufen.

Ja, und zwar beim Jobcenter. Es gilt das Zuflussprinzip, es zählen also nur die Einkünfte, die man tatsächlich innerhalb des betreffenden Monats kriegt, und nicht irgendwelche Einkünfte, die man irgendwann nach erfolgreichem Rechtsstreit erhält.

Widerspruch gegen Bescheid einlegen. Falls es dafür zu spät ist, einen neuen Antrag stellen, schriftlich. Nicht durch mündliche Aussagen davon abhalten lassen, denn Widerspruch kann man nur gegen einen schriftlichen Bescheid einlegen, und den kriegt man nur, wenn man einen Antrag stellt.

Wichtig:
Es kann sein, dass man Alg II nur auf Darlehensbasis bekommt, wenn man noch Ansprüche an jemand anderen hat.

Hier evtl. genauere Ratschläge bekommen:
https://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche

Danke für deine Antwort. Ja habe schon mit dem jobcenter geredet. Die meinten solange sie keine schriftliche Kündigung bekommen, können sie nix machen. Habe auch meine Kontobelege gezeigt, damit die sehen können das ich nix vom alten Arbeitgeber überwiesen worden ist.

Ja, vielleicht Antrag auf ein Darlehen. Ich würde aber raten, noch bei irgendwelchen Fachleuten (Beratungsstellen) nachzufragen, dazu gehöre ich nämlich nicht.

Es scheint mir aber eher, dass das anders geregelt ist:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/115.html

"# § 115
Ansprüche gegen den Arbeitgeber

(1) Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über."

Wenn es so einen Paragraphen gibt, dann ist es also logischerweise vom Gesetzgeber doch vorgesehen, dass man Sozialleistungen kriegt, auch wenn man noch einen Arbeitsvertrag hat. Bitte Widerspruch einlegen, oder direkt mit einem Eilantrag ans Sozialgericht.

Jedenfalls wird so ein Fall offensichtlich nicht per Darlehen geregelt, sondern per Abtretung. Das heißt dann, falls der Arbeitgeber nie zahlt, muss man auch nichts ans Jobcenter zurückzahlen.

Danke ich probiere es mal.