Arbeitsgericht zuständig für Begutachtung Vertrag

Hallo, zusammen,

möglicherweise eine dumme Frage, ich hatte bisher noch nicht das Problem.

Es gibt Probleme mit ein paar Formulierungen in einem Vertrag. Es sind schon unterschiedliche Rechtsanwälte beorakelt worden, die Antworten gehen alle in etwa in die gleiche Richtung. Nun reicht dies aber nicht, vor allem der Gegenseite des Vertrages. Da es sich um einen Arbeitsvertrag handelt, müße doch dann das Arbeitsgericht zuständig sein.

Nun meine Frage: Kann man da einen Termin ausmachen, den Vertrag vorlegen und den, anzunehmend, Richter dazu fragen und der sagt dann „So ist das“, oder geht das immer nur im Rahmen einer Klage ?

Danke schon einmal und beste Grüße
hudelpapa

Hallo, zusammen,

Hallo,

möglicherweise eine dumme Frage, ich hatte bisher noch nicht
das Problem.

Es gibt Probleme mit ein paar Formulierungen in einem Vertrag.
Es sind schon unterschiedliche Rechtsanwälte beorakelt worden,
die Antworten gehen alle in etwa in die gleiche Richtung. Nun
reicht dies aber nicht, vor allem der Gegenseite des
Vertrages.

Wieso nicht, wenn mehrere Anwälte scheinbar dasselbe sagen ?

Da es sich um einen Arbeitsvertrag handelt, müße
doch dann das Arbeitsgericht zuständig sein.

Grundsätzlich ja

Nun meine Frage: Kann man da einen Termin ausmachen, den
Vertrag vorlegen und den, anzunehmend, Richter dazu fragen und
der sagt dann „So ist das“,

Nein

oder geht das immer nur im Rahmen
einer Klage ?

Ja

Danke schon einmal und beste Grüße
hudelpapa

&Tschüß
Wolfgang

Sie könnten die Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle dazu fragen. An den Richter kommen Sie nicht heran. Nur in der Verhandlung.