Arbeitsgericht

Liebe Rechtsexperten,

3 Fragen, die mich brennend interessieren…:frowning:

Was versteht man beim AG unter Gütlicher Einigung (geht um
Erwerbseinkommen).

Braucht man einen Anwalt zur Verteidigung?

Bekommt man irgendeinen Eintrag in Polz. Führungszeugnis.

Herzlichen Dank für mögliche Antworten und

Grüße
hd

Hallo Heidi,

Was versteht man beim AG unter Gütlicher Einigung (geht um
Erwerbseinkommen).

Es ist nichts anderes als ein Vergleich. Beispiel: Du forderst 10.000 € - die Gegenseite bietet 5.000 €; Folge: Ihr trefft Euch in der Mitte.

Braucht man einen Anwalt zur Verteidigung?

In der ersten Instanz nicht nicht.

Bekommt man irgendeinen Eintrag in Polz. Führungszeugnis.

Nein! Weswegen denn? Es geht doch um keine Strafsache.

Wenn Du ausführlicher erzählen willst: mail mich mal eben an oder ruf mich an. Die Nr. hast Du, oder?

Beste Grüße

Tessa

Es ist nichts anderes als ein Vergleich. Beispiel: Du forderst
10.000 € - die Gegenseite bietet 5.000 €; Folge: Ihr trefft
Euch in der Mitte.

im Handeln bin ich gut…:wink:

Bekommt man irgendeinen Eintrag in Polz. Führungszeugnis.

Nein! Weswegen denn? Es geht doch um keine Strafsache.
Das wußt ich halt nicht, aber eigentlich doch logisch, war
nur etwas verunsichert.

Wenn Du ausführlicher erzählen willst: mail mich mal eben an
oder ruf mich an. Die Nr. hast Du, oder?

Ne, durch den Crash am PC nicht mehr. Aber Mail ist o.K.
Werd viell. noch draufzurück kommen.

Herzlichen Dank und Gruß

hd