Arbeitsgerichtlichen Vergleich anfechtbar?

Hallo werte fachleute,

ist es generell Möglich einen Vergleich,der beim Arbeitsgericht geschlossen worden ist,
zu widerrufen ,oder anzufechten.?
gibt es wenn ja, dort auch fristen zu beachten.?

Wenn zb,in einer gütetermin verhandlung die Sache an sich mit einem Vergleich beendet wurde,
Sich dann herausstellt das Thema nicht richtig behandelt wurde,oder im nachhinein sich andere tatsachen
ergeben,die einen Vergleich als „falsch“ betrachten lassen.?

danke für Meinungen dazu

Hallo,

bei einem Vergleich gibt es sehr oft eine sog. „Erklärungsfrist“, quasi eine Art Bedenkzeit. Darauf kann man aber auch schon beim Termin rechtskräftig verzichten und dann ist es rechtskräftig.

&Tschüß

Wolfgang