Ein Arbeiter will gegen eine schriftliche Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
nun gibt es ja mehrere möglichkeiten dies zu tun:
- selber schreiben (kommt nicht in frage)
- Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht, dort sind ja rechtspfleger beschäftigt, die dem AN bei der Klageschrift behilflich sind. Diese dürfen aber keinen Rechtsrat erteilen
- Bei der Gewerkschaft, d.h. von der IG Metall, bei der der AN seit Jahren Mitglied ist eine Klage aufsetzen lassen.
- Rechtsanwalt, aber da hat der AN 150€ Selbstbeteiligung beim Rechtsschutz.
der AN tendiert zwischen 2 und 3, wobei die Gewerkschaft ja Rechtsrat geben dürfen.
Ist es besser zur Gewerkschaft zu gehen um das schreiben zu machen?