Hallo Ulrike1980
Muss ich mir diese selber anschaffen und ist es egal woher? Oder schreibt mir der Betrieb vor, von wo ich diese Beziehen soll?
zu diesem Teil deiner Frage kann ich dir keine sichere Antwort geben. Allerdings wird es wohl auch davon abhängen um welche Art der Berufskleidung es geht. Spezielle Uniformen von Behörden oder besonderer Betriebsspezifischen Kleidung mit eigenen Logos des Betriebs wird man wahrscheinlich nur über die Behörde oder den Betrieb beziehen können.
Bei ganz normaler Berufskleidung (Kittel, Schürzen, usw.) könnte es unter Umständen günstiger sein diese über den Arbeitgeber zu beziehen, wenn dieser Mengenrabatt erhält und die Kleidung zum Selbstkostenpreis abgibt.
Sollte es im Arbeitsvertrag dazu keine Regelung geben, und sollte es möglich sein die exakt verlangte Kleidung anderweitig zu beziehen, wird der Arbeitnehmer sich wahrscheinlich selber aussuchen dürfen wo er diese kauft. Aber wie gesagt, diesen Teil deiner Frage kann ich nicht sicher beantworten.
Bekommt ihr einen Teil der Kosten erstattet?
Dabei kommt es darauf an um welche Art von Berufsbekleidung es geht. Wenn es sich dabei um gesetzlich vorgeschriebene Schutzbekleidung handelt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet für die Kosten aufzukommen.
Siehe §3 ArbSchG (hier besonders Punkt 3) http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html
Für Berufsbekleidung die nicht aus Gründen des Arbeitschutzgesetzes vorgeschrieben sind, muss der Arbeitgeber die Kosten nicht zahlen, macht dies aber oft freiwillig oder beteiligt sich an den Kosten. Das kommt dann oft darauf an ob die Kleidung auch privat nutzbar wäre. Bei dem eventuell vorgeschriebenen Anzug eines Kellners wird das wahrscheinlich anders gehandhabt als bei der Berufsbekleidung von bestimmten Fastfood Ketten.
Etwas umfangreicher und wahrscheinlich genauer kannst du dich z.B. hier informieren.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/berufskleidung-i-sc…
Gruß
N.N