Arbeitskleidung bei Steuererklärung absetzen

Hallo zusammen,

würde gerne mal wissen, wie es sich verhält, wenn man Arbeitskleidung für mehrere Kollegen privat kauft. Wie lässt es sich bewerkstelligen, dass jeder die Klamotten absetzen kann?

Mal angenommen, Mitarbeiter A kauft für sich selbst und für B + C Arbeitskleidung im Internet auf Rechnung. Damit B + C jeweils ihre Sachen beim Finanzamt geltend machen können, bedarf es ja einen entsprechenden Beleg. Da die Rechnung jedoch auf den Mitarbeiter A ausgestellt ist, können B + C ja wahrscheinlich schlecht eine Rg.kopie davon als Beweis einreichen.
Würde es genügen, wenn A an B + C jeweils eine Rechnung, o.ä. mit Vermerk auf diese Rg. (als Kopie dann beigefügt) erstellt?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße, TT

Hallo, wenn der Finanzbeamte einen guten Tag hat genügt es, ansonsten braucht jeder eine eigene Rechnung!
Ausnahme 3 Personen bestellen z. B drei Laborkittel, dann kann aufgeteilt werden!
Wieso zahlt euer Arbeitgeber nicht die arbeitskleidung wenn ihr doch eine braucht?
Gruss Hermann

Hallo Hermann,

was bedeutet, dass der Finanzbeamte einen guten Tag braucht?
Heißt es, dass eigentlich jede abzugsfähige Sache einen direkt an den Leistungsempfänger ausgewiesenen Beleg benötigt und dass der Sachbearbeiter des FA jedoch anhand der Abfolge (Rg an A -> Weiterberechng. an B) den Zusammenhang erkennen kann und daher quasi selbst entscheiden kann, ob er die Sache durchgehen lässt?

Naja, die Bestellung ist schon raus. Ich denke mal, dass der Versender keine drei, oder vier Rechnungen rückwirkend ausstellen wird.

Danke, wir werden es dann mal mit den Weiterberechnungen versuchen und hoffen, dass alles gut läuft. Oder hast du vielleicht noch eine Lösung ggf. gefunden?

Alles Gute und recht herzlichen Dank für deinen Rat.

LG, TT

hallo,

eine anerkennung durch das fa schätze ich als schwierig ein. eventuell ginge das folgendermaßen:

  1. die jeweiligen kollegen überweisen den sie betreffenden betrag auf das konto des bestellers. re-nr., re-datum sowie die betreffenden artikel/beträge müssen gekennzeichnet sein (also nicht nur als betreff „bestellung“ o.ä. wählen)
  2. der besteller stellt jedem kollegen eine entsprechende bestätigung nebst kopie der rechnung aus, auf der zweifelsfrei erkenntlich ist, auf welche artikel/beträge sich bezogen wird und daß die bestellten artikel am tt-mm-jjjj übergeben wurden
  3. es gibt eine schlüssige erklärung an das fa, warum der besteller als „sammelbesteller“ fungiert und nicht jeder selbst bestellt (rabatt i.h.v. x% könnte sowas sein). diese erklärung müßte dann jeder beim fa mit seiner steuererklärung einreichen

damit könnte es funktionieren, je nachdem wie der fa-bearbeiter die situation einschätzt. einen anspruch würde ich aber nicht daraus ableiten.

saludos, borito

Hallo,

das weiß ich leider nicht.
Kann man denn nicht Liefer- und Rechnungs-Adresse unterschiedlich eingeben? Und warum bestellt nicht jeder einzeln?

Viele Grüße

Paola

Hallo,
sorry für die späte Antwort.
Solche Vorgehensweisen riechen für Finanzbeamte förmlich nach Betrug, was in den meisten Fällen auch wahrscheinlich ist.
Absetzen kann im Normalfall der Empfänger!
Aber probiere es einfach mit der Weiterbelastung. Bei den geringen Beträgen wird der Beamte sicherlich darüber hinweg sehen.
Gruss Hermann