Arbeitskleidung im Notarztdienst

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer soll im Rahmen seines Angestelltenverhältnisses in einer Klinik Interhospitaltransporte, gelegentlich auch Notarzteinsätze fahren.
Muss die Klinik dann die Arbeitskleidung bzw. in diesem Fall ja Schutzkleidung stellen?
Und falls sie das nicht tut, kann der Arbeitgeber dann verlangen, dass die Reinigung der Kleidung auch privat vom Arbeitnehmer zu Hause vorgenommen wird?
Ich weiß, dass es im Rettungsdienst zumindest die Vorschrift gibt, dass die Schutzkleidung gestellt und auch von der jeweiligen Organisation gereinigt werden muss, um Kontaminationen im häuslichen Umfeld des Arbeitnehmers zu vermeiden, aber gilt das auch für Kliniksangestellte?
Gruß,
aureel

Hallo,

ist eine Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben, hat der AG gem. § 3 ArbschG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html
sämtliche Kosten für Anschaffung, Pflege und Ersatz zu tragen.

Verlangt der AG das Tragen einer Arbeitskleidung, ohne das es hierfür einen gesetzlichen Grund gibt, hat er grundsätzlich ebenfalls die Kosten für Anschaffung und Pflege zu tragen, kann aber unter bestimmten Bedingungen eine angemessene Eigenbeteiligung des AN verlangen. Dies kann auch Gegenstand von Regelungen in Arbeits- oder Tarifverträgen sein.

Bei Leih-AN trägt grundsätzlich der Verleih-AG die Pflichten zur Anschaffung und Pflege von Arbeits- und Schutzkleidung.
Kann ein Leih-AN vom Entleiher-AG nur deshalb nicht eingesetzt werden, weil der Verleih-AG sich nicht rechtzeitig um Schutz- bzw. Arbeitskleidung gekümmert hat, dürfte der Leih-AN regelmäßig trotzdem ggü. dem Verleih-AG einen Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug gem. § 615 BGB haben.

&Tschüß
Wolfgang

Danke für die schnelle Antwort!