Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer soll im Rahmen seines Angestelltenverhältnisses in einer Klinik Interhospitaltransporte, gelegentlich auch Notarzteinsätze fahren.
Muss die Klinik dann die Arbeitskleidung bzw. in diesem Fall ja Schutzkleidung stellen?
Und falls sie das nicht tut, kann der Arbeitgeber dann verlangen, dass die Reinigung der Kleidung auch privat vom Arbeitnehmer zu Hause vorgenommen wird?
Ich weiß, dass es im Rettungsdienst zumindest die Vorschrift gibt, dass die Schutzkleidung gestellt und auch von der jeweiligen Organisation gereinigt werden muss, um Kontaminationen im häuslichen Umfeld des Arbeitnehmers zu vermeiden, aber gilt das auch für Kliniksangestellte?
Gruß,
aureel