Arbeitskleidung selbst kaufen

Guten Abend zusammen,

ich arbeite in einer Bäckereikette in der alle Arbeiternehmer die gleichen Blusen und Schürzen tragen müssen. Als ich vor 2 Jahren dort anfing bekam ich 2 Blusen und 2 Schürzen. Nun ist mir letzte Woche eine Bluse " nach zwei Jahren" kaputt" gegangen und ich wollte mir eine neue Bestellen. Nun holte ich mir den Bestellschein und darauf stand das mich eine Bluse
14,98 Euro plus MwSt und eine Schürze 10,
50 Euro plus MwSt kostet.
Ist das Rechtens???
Alle AN müssen von der Firma aus gleich gekleidet sein und dann soll ich das bezahlen. Ich mein 5 Euro okay aber meiner Kollegin haben sie für eine Bluse 20 Euro von Lohn abgezogen.

Für Hilfe danke ich im voraus

Gruß Tanja

Hallo Tanja,
das war bei mir (uns) schon vor 40 Jahren so, ich würde den Anteil zahlen und dafür meine Sachen schonen.
Gruß
Cress

Vorgeschriebene Arbeitskleidung ist vom Betrieb zustellen, oder zubezahlen. Richtwert etwa 1 mal im Jahr…solltest du sie vorher kaputt machen musst selber bezahlen…

Greetz
Nordi

Hallo,
das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Denn leider ist im Punkto Arbeitskleidung nur das Thema Schutzkleidung eindeutig gestzlich geregelt. Alles was zur persönlichen Schutzausrüstung gehört, also z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, wattierte Jacke auf der Baustelle usw. muss der Arbeitgeber bezahlen.
„Normale“ Arbeitskleidung muss der Arbeitnehmer normalerweise selbst bezahlen, selbst wenn ein Dresscode wie z.B. Anzug verlangt wird.

Und dann kommen wir in die Grauzone, nämlich dann, wenn wie in deinem Fall einheitliche Kleidung verlangt wird. Solange diese keine Firmenlogo enthält und somit auch privat getragen werden kann, musst du sie auf jeden Fall bezahlen. Bei optischer Gestaltung in Firmenoptik wird es schon grenzwertiger. Allerdings sind solche Sachen vormalerweise in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt. Ich befürchte, da du von einer Bäckereikette sprichst, dass ihr keinen Betriebsrat habt? Du solltest auf jeden Fall nachsehen, ob in deinem Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen etwas dazu steht.
Was noch wichtig ist, ist die Tatsache, dass ein Urteil des BGH von 2009 besagt, dass der finanzielle Aufwand für dieArbeitskleidung in einem vernünftigen Verhältnis zu deinem Gehalt stehen muss . Insbesondere kann man dir kein Geld abziehen, wenn du gar nicht so viel verdienst, dass du die Pfändungsfreigrenzen überschreitest. Bist du allein stehend ohne Unterhaltspflichten entfällt eine Beteiligung, wenn duweniger als 990,00 € monatlich verdienst.

ich hoffe, das hilft

Gruß
Ally

Hallo Tanja,
wer die Kosten für Ihre Arbeitskleidung übernimmt, ist betrieblich oder im Tarif geregelt. Einen Hinweis auf diese Regelung müssten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag finden.
Folgendes habe ich im Internet gefunden:

„Berufsbekleidung oder Arbeitskleidung wird in Dienstleistungsberufen einerseits aus hygienischen Gründen, z.B. bei Köchen oder im medizinischen Bereich getragen. Andererseits dient sie dazu, den Beruf erkennbar zu machen, z.B. Stewardess, Piloten, Richter, Polizisten, Feuerwehrleute, Kaminkehrer und andere. Zunehmend setzen auch Firmen die Kleidung als Markenzeichen, als Corporate Identity ein. Beispiele hierfür sind die Mitarbeiter von McDonald’s oder auch Messepersonal, die eine Crew Uniform tragen. Die Anforderungen an diese Kleidung sind Belastbarkeit und Praktikabilität. Sie fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl und signalisiert dem Kunden ein positives Erscheinungsbild. Dabei können durchaus Hierarchie-Unterschiede bei den Uniformen deutlich gemacht werden.
Zur Berufsbekleidung zählt auch die Schutzkleidung, die in erster Linie dem Schutz des Körpers dient. Dazu gehören Helm, Arbeitshandschuhe, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz oder auch Laborkittel. Spezialisierte Firmen bieten das gesamte Spektrum an Berufsbekleidung an.
Von Dienstkleidung spricht man, wenn der Arbeitgeber die Kleidung anordnet. Farbe, Material, Aussehen sind vorgegeben. Sie werden von der Institution unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Üblicherweise handelt es sich um Uniformen.
Für die Beschaffung der Arbeitskleidung ist grundsätzlich der Arbeitnehmer verpflichtet. Allerdings kann die Gestellung und Übereignung durch den Arbeitgeber erfolgen. Diese ist nach § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf den Einsatz typischer Berufskleidung definiert sich aus Unfallverhütungsvorschriften, aus dem Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen.“

MfG Bürgerin

Hallo,
es tut mir sehr leid, dass mein Mann Ihre Frage nicht beantworten kann, er befindet sich z. Zt. in Italien.
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo Tanja,
wenn man Schutzkleidung tragen muss, weil man gefährliche Arbeiten ausführen muss, dann muss die der Arbeitgeber stellen. Wenn es aber darum geht, dass ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet wird, kann der Arbeitgeber die Kosten auf den Arbeitnehmer abwälzen. Es ist also rechtens, dass die Kosten vom Lohn einbehalten werden.

Allerdings dürfen die Kosten nicht im krassen Missverhältnis zum Einkommen liegen. Geringfügig Beschäftigte müssen danach nicht zahlen und ich glaube, es gibt ein Urteil, dass diejenigen, die unter 990 € brutto monatlich verdienen auch nichts zahlen müssen.

LG
Anja

Hallo Karin,

vielen Dank für ihre Antwort. Ich bin in einer Partnerschaft und habe einen Sohn der aus meiner ersten Ehe stammt. Alle meine einkünfte zusammen sind auf keinen Fall mehr wie 990 Euro da ich nur auf 18 Stunden in der Woche eingestellt bin.
Achso und die Hemden und Schürzen haben Logos von der Firma an Kragen, Ärmel und Brust.

Lieben Gruß Tanja

Hallo,
was steht denn im Arbeitsvertrag? Es muss ja hierfür eine betriebsinterne Regelung geben. Wenn das eine Bäckereikette ist, dann muss dann ja einheitlich, für jeden Arbeitnehmer gleich, geregelt sein.
MfG

Hallo Tanja,
Kauft Eurer Chef die Kleidung direkt bei Armani? bei den Preisen könnte man das annehmen.

Ich habe zu dem Thema im Internet eine Antwort einer Rechtsanwältin gefunden.

Zitat:

Das sagt Rechtsanwältin Silke Grage: Gesetzliche Regelungen gibt es zu diesem Thema nicht. Sie müssten daher zunächst klären, ob auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung finden würde. Ist dies der Fall, wäre zu prüfen, ob dieser Tarifvertrag Regelungen über die Kostenerstattung für Berufskleidung enthält, was im Gastronomiebereich durchaus üblich ist. Diese wären dann einzuhalten.

Kommen keine tariflichen Vorschriften oder einzelvertraglichen Vereinbarungen zur Anwendung, ist im Einzelfall nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflichten zu entscheiden. Maßgeblich für die Kostentragung sind dabei die Höhe der Kostenbelastung im Verhältnis zum Verdienst des Arbeitnehmers einerseits und die Gebrauchstauglichkeit der Dienstkleidung außerhalb des Arbeitsverhältnisses andererseits.

Sollen Sie bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber als Kellner eingesetzt werden und verlangt dieser während des Arbeitseinsatzes zum Beispiel das Tragen eines weißen Hemdes und einer schwarzen Hose, müssten Sie für die Kosten wohl alleine aufkommen. Schreibt Ihr Arbeitgeber Ihnen aber das Tragen einer speziellen Uniform vor, hat durch ihn auch eine deutliche Kostenbeteiligung zu erfolgen.

Anders ist die rechtliche Situation, wenn Sie aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet sind, eine bestimmte Schutzkleidung zu tragen. Die Kosten hierfür hat dann der Arbeitgeber zu tragen.

Zitatende.

Hier geht es um einen Arbeitnehmer in der Gastronomie, aber ich denke dass das analog angewendet werden kann.
Wenn es bei Euch einen Betriebsrat gibt, dann gibt es vielleicht auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung.
Wir haben eine und auf unserern Bestellscheinen stehen auch Preise, aber die bezahlt bei uns der Arbeitgeber. Sinn der Preisauszeichnung ist bei uns, dass jeder Mitarbeiter ein bestimmtes Budget im Jahr zur Verfügung hat, das er nicht überschreiten darf. (jedenfalls nicht allzu deutlich.)
Meine Tochter hat auch mal in einer Bäckereikette gearbeitet und auch da mussten alle die gleiche Dienstkleidung tragen. Aber bezahlt werden musste sie nur, wenn ein Mitarbeiter seine Kleidung grob fahrlässig beschädigt oder verloren hatte.
Normaler Verschleiß wurde anerkannt und die Dienstkleidung anstandslos und unentgeltlich ersetzt.
Vielleicht kannst Du ja mit Deinem Chef reden, ich denke dass Ihr in Eurer Branche nicht gerade mit Geld überschüttet werdet, es ist doch einfach ungerecht dann auch noch derart teure Arbeitskleidung kaufen zu müssen.
Viel Erfolg und liebe Grüße, Johannes

Hallo Tanja,
wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitsgeber die Kosten für die Arbeitskleidung tragen muss, dann muss er dies auch tun. Wenn nicht, dann kann er eine Kostenbeteiligung von seinen Beschäftigten verlangen. Das Problem ist, dass man nicht einsehen will, dass man die „Uniform“ der Firma Tragen muss, aber die Firma sich dies von euch auch noch bezahlen läßt. Aber was ist die Alternative? Arbeitspaltz gefährden weil du die Uniform nicht bezahlen willst, oder Faust in der Tasche und eine gute Miene zum bösen Spiel machen.
Aber wie gesagt, in den meisten Bäckereien werden die Kosten für die uniformierte Arbeitsbekleidung vom Arbeitgeber übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dietrich

Hallo Tanja,

natürlich musst du die Sachen nicht selber bezahlen. Die Frage ist immer nur, ob sich der Widerstand lohnt…

gruß
Detlef

Tut mir leid, aber in dem Thema bin ich mir nicht mehr ganz so sicher…Ich habe in meiner Datenbank zwar Urteile gefunden, aus denen hervorgeht, dass die Kosten für die Berufsbekleidung vom AG getragen werden müssen, dass ist aber ohne Gewähr. Tut mir leid dir nicht helfen zu können.

Da durch die Arbeitskleidung die Privatkleidung geschont wird, ist es rechtens. Ausserdem werden Arbeitnehmer mit ihrer Arbeitskleidung sorgsamer umgehen, wenn diese selbst bezahlt werden muss. Die Kosten fuer Arbeitskleidung und (ich glaube) auch fuer die Waesche und Reparatur derselben sind steuerlich absetzbar.

Hallo Tanja
Ich habe Dir eine Seite herausgesucht der Dir Helfen kann.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/berufskleidung-i-sc…

LG Joachim