Arbeitskleidung zurueckgeben?

hallo allerseits. ich habe ein anliegen und zwar war ich knapp drei wochen in einem modeunternehmen eingestellt. da ich auf teilzeit eingestellt wurde stand mir arbeitskleidung im wert von 500 euro zu, ich habe allerdings kleidung im wert von 380 euro erhalten. nun hat es sich so ergeben das ein treffen mit meinem chef vereinbart war zur vertragsunterzeichnung, dort wurde mir aber mitgeteilt das er meinen vertrag nicht unterzeichnen kann. darueberhinaus wurde mir dann gesagt das als bezahlung ich die gestellte arbeitskleidung behalten kann. da ich so ueberrascht war von der situation habe ich auch erstmal ja gesagt. schliesslich bin ich zur arbeitsagentur gegangen und habe mich arbeitslos gemeldet. dort wurde mir ein schreiben ausgehaendigt das mein alter arbeitgeber ausfuellen muss. nun ist meine frage, muss ich wenn mein alter arbeitgeber mich doch noch bezahlen sollte dann die arbeitskleidung zurueckgeben oder ist das jetzt mein eigentum? ausserdem bin ich mal gespannt was mein ex-arbeitgeber in die arbeitsbescheinigung eintragen wird. das ist alles echt konfus. ich danke euch fuer eure hilfe und wuensche ein schoenes wochenende…

Scheint mir auch so, sehr konfus.
Wenn es keine schriftliche Vereinbarung über die Arbeitskleidung gibt, würde ich diese (sofern diese ok und nichts daran verändert wurde) zurückgeben und auf korrekte Bezahlung bestehen.
Entscheidend ist, was schriftlich vereinbart wurde.
Was Ihr alter Arbeitgeber auf das Formular für die Arge schreibt, werden Sie ja dann sehen.

Hey,
grundsätzlich kann der (Ex-) Arbeitgeber gestellte Kleidung und Schuhe zurück verlangen. Ob er davon gebrauch macht oder nicht, liegt bei ihm. Hoffe ich habe dir geholfen.

Greetz

Hallo, vielen Dank das Sie sich meiner annehmen. Das ist eben das Problem, es wurde nie schriftlich etwas festgehalten. Am Tag der Vertragsunterzeichnung wurde mir gesagt das Sie (mein Chef) den Vertrag nicht unterschreiben wird und das ich nicht mehr erscheinen muss und als Bezahlung eben diese gestellte Bekleidung angerechnet wird. Nun habe ich mich mehr oder weniger damit abgefunden. Ich wuerde nur gerne wissen, ob Sie nun noch Anrecht hat, die Kleidung zurueck zu fordern, da ich sie ja auch schon getragen und gewaschen habe. Und ob Sie im Nachhinein noch sagen kann, ich bezahle dich und gebe mir die gestellte Kleidung zurueck.Ich nehme nicht an das Sie das tun wird, aber waere da gerne schon informiert. Ich denke diese ganze Angelegenheit bewegt sich in einer Grauzone wo wohl keiner recht Auskunft drueber geben kann. Ich moechte aber auch sehr gerne wissen, was Sie in die Arbeitsbescheinigung schreibt, da diese das Amt ja jetzt schliesslich von der Firma einfordert,denn geht Sie diesem Schreiben nicht nach werden Sanktionen gegen das Unternehmen folgen…aiaiaiaiai

dem AG anbieten, die Arbeitskleidung zurück zu geben und um die vereinbarte Bezahlung bitten. Verweisen Sie darauf, dass Sie als Arbeitsloser jeden Penny brauchen. MfG Peter A. Hoppe

Hallo,
meine Meinung zu diesem Fall ist folgende:
Es liegt hier meines Erachtens eine Vereinbarung vor, dass die Arbeitskleidung die Bezahlung sein soll. Wenn nun allerdings eine Bezahlung erfolgen soll ist diese Arbeitskleidung aus meiner Sicht zurückzugeben.
Irgendwie verstehe ich allerdings die Zusammenhänge nicht, gibt es denn einen Vertrag oder sonst eine schriftliche Vereinbarung? Warum konnte der Chef den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben wenn doch eine Einstellung vorgesehen war? Warum wurde nichts daraus, bei wem liegt hier ein evtl. Verschulden vor??? Um hier nähere Aussagen treffen zu können brauche ich schon noch diese Hinweise.
MfG, Timmi

Hallo,

wenn es darüber (Arbeitskleidung) keine schriftl. Vereinbarung gibt, wird es schwer sein zu beweisen, das die Arbeitskleidung geschenkt worden ist; quasi als Bezahlung!

MfG

G. Maßberg

Als allererstes sollten Sie sich entscheiden, was Sie wollen. Bezahlung oder Kleidung, oder eine Kombination von beidem.
Dementsprechend verhandeln Sie dann mit Ihrem Arbeitgeber. Nachdem nichts Schriftliches vorliegt, liegt es in ihrem beider Interesse, wie sie sich einigen.
Was der Arbeitgeber der Arge schriftlich mitteilt, können Sie nur bedingt beeinflussen. Die Arge will halt wissen, warum Sie nicht genommen wurden. Inwieweit die Gründe bei Ihnen lagen, oder ob der Arbeitgeber eigene Gründe angibt. Wie Sie bezahlt wurden, ist dabei zweitrangig.
Arbeitsrechtlich kann ich Ihnen nur empfehlen, zukünftig vor Arbeitsbeginn einen unterschriebenen Arbeitsvertrag einzufordern.

Hallo, leighbow,
im Normalfall wird notwendige Arbeitskleidung vom Arbeitgeber bereitgestellt, bleibt aber sein Eigentum. Dazu gehört unter anderem Schutz- und Hygiene-Kleidung.
Ob es in deinem Falle anders ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Sofern du dem Verzicht auf deinen Lohn zugunsten der Kleidung nicht schriftlich zugestimmt hast, kannst du auf Zahlung des Lohnes bestehen. Dann halt unter Rückgabe der Lohnersatzware, denke ich.
Viele Grüße, nadomu

Hallo Kollege,
sehe ich das richtig? Du hast drei Wochen gearbeitet und als „Lohn“ sollst Du Dich mit Kleidung im Verkaufswert von 380,-€ zufriedengeben??? … ??? …
Wenn das tatsächlich so ist, dann ist Dein Ex „Arbeitgeber“ so ziemlich der übelste Halunke von dem ich je gehört habe.
Ich würde an Deiner Stelle zu meinem ex-Arbeitgeber gehen und nicht nur die Bescheinigung für die Arbeitsagentur mitbringen, sondern auch die frisch gewaschene und gebügelte Arbeitskleidung und auf ordnungsgemäßer Bezahlung für meine geleistete Arbeit bestehen.
Und beim geringsten Widerstand lächelnd erklären, dass ihr das vor dem Arbeitsgericht klären lasst, auf dem Absatz kehrt machen und zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Du brauchst auf diesen Menschen keine Rücksicht nehmen und auch nicht befürchten, dass ein Anrufen des Arbeitsgerichts irgend einen Einfluss auf spätere Arbeitsverhältnisse hat. Auf eventuelle Drohungen in diese Richtung brauchst Du nicht zu hören.
Vielleicht rennt Dir Dein ex-Arbeitgeber auch hinterher und bittet Dich um Entschuldigung für das „Missverständnis“.
Wenn die Lage wirklich so ist, wie ich Dich verstanden habe, hast Du beste Chancen vor Gericht und erhälst wenigstens noch ein paar Euro für Deine geleistete Arbeit.
Übrigens, wenn Dein ex-Arbeitgeber Unfug in die Bescheinigung schreibt, solltest Du auch sofort zum Arbeitsgericht gehen.
Falls Du nicht rechtsschutzversichert bist, (als Gewerkschaftsmitglied bist Du das automatisch) bekommst Du sehr gute und zuverlässige Hilfe für kleines Geld beim Verbraucherschutzverein. Die Adresse findest Du im Telefonbuch.
(ich selbst bin ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht und würde zu gerne bei Deiner Verhandlung am Richtertisch sitzen :smile:
Lass Dich nicht zum Narren halten!
Viel Erfolg, Johannnes

Hallo leighbow,

Das ist schon eine etwas kuriose Geschichte,

wenn man drei Wochen in einem Unternehmen arbeitet ist ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis zustande gekommen. zwar schreibt das BGB neuerdings einen schriftlichen Vertrag vor, doch wenn Arbeitsleistung erbracht wurde besteht das Recht auf Bezahlung und es ist durch gegenseitiges hinnehmen der Arbeitsspflicht und der Arbeitsleistungsannahme ein rechtsgültiger Vertrag entstanden. Bezahlung durch „Sachleistung“ ist nicht rechtens. Hier wird sich die Hinzuziehung eines Anwaltes enpfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,

also wenn ih es richtig verstehe, dann ist kein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen worden. Die erste Frage die sich mir nun stellt, ob die Kündigung den schriftlich erfolgt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt.

Weiterhin besteht keine Regelung zur Arbeitskleidung, weiß nach meiner Meinung bedeutet, dass diese zurück zu geben ist. Grundsätzlich muß der Arbeitgeber Sie angemeldet haben und auch Steuer- und Sozialabgaben geleistet haben, es geht hier nur um eine Verrechnung des Nettogehaltes, was Ihnen frei steht. Es kan auch keine Forderung des Arbeitgeber für die Arbeitskleidung mit Ihren Einkünften verrechnet werden, da die Pfändungsfreigrenze nicht überschritten wurde.

Ich würde das alles auf mich zukommen lassen bis ich die Arbeitsbescheinigung in Händen halten würde und dann weitere Schritte ggf. Anwalt einschalten.

Hallo,

die Klamotten gehören deinem Chef. Du hast aber Anspruch auf dein Geld. Wenn ihr Euch einigt - dann ist es ein Weg.

Gruß
Detlef

Sorry, auf diesem Gebiet bin ich nicht informiert, habe da keine Ahnung.
Liebe Grüße und anderweitig Erfolg.
Stahlberg

naja wenn er gesagt hat, die kleidung wäre die bezahlung, ist der lohnanspruch abgegolten,denn sie waren ja damit einverstanden.

Bitte um entschuldigung, dass ich mich nicht gemeldet habe.
War leider sehr Krank.
Auf das Thema kann ich nicht antworten

Viele Grüße
stepfis