Arbeitskleidung zurückgefordert

hallo mein arbeitgeber hat bei meiner kündigung jetzt meine „arbeitskleidung“ zurückgefordert.

allerdings hat er arbeitskleidung gefordert die ich niemals erhalten habe (habe für nichts unterschrieben) und habe in 2 jahren nur 1 gebrauchte arbeitshose und in den letzten 6 monaten 1 neue hose und ein poloshirt erhalten. damit kann man sicher keine 2 jahre in meinen gewerbe auskommen, also habe ich privat arbeitskleidung kaufen müssen, da mein arbeitgeber es nicht wollte.

jetzt die frage…ich habe die arbeitshosen bereits entsorgt weil diese nicht mehr zu gebrauchen ware, muss ich dafür aufkommen? das andere…er behauptet ja ich hätte mehr erhalten!!! was kann ich da entgegen setzen?

grüße

Hallo waffel76

wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an die zuständige Gewerkschaft, dort erhalten Sie mit Sicherheit kompetente Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
K.-P. Worlich

tut mir leid aber darauf wäre ich schon gekommen, wäre
es eine möglichkeit für mich gewesen.

wenn man aber einen betriebsrat hat der sich mehr am interesse des chefs ausrichtet und tür an tür mit der geschäftführung „wohnt“, werde ich mich vor hilfegesuchen hüten.

danke für ihre antwort.

liebe grüße

Halo so ist das, die Kleingeistigkeit der Arbeitnehmer kennt manchmal keine Grenzen.
Zur Arbeitskleidung.
Was will ein Arbeitgeber mit gebrauchter Arbeitskleidung?
Das wäre mal eine Frage.
Zum zweiten:
Lass dir von deinem Arbeitgeber mal den Ausgabezettel zeigen, wo du den Empfang quittiert hast.
Sonst auf keine weiteren Diskussionen einlassen.
Soweit ich weiß ist ausgegebene Arbeitskleidung ( nicht Schutzkleidung) als verbraucht anzusehen, wenn sie dem Arbeitnehmer ausgehändigt wurde und er sie am Körper getragen hat. ( Gilt z.B. nicht für Überziehkittel)
Hoffe damit weiter geholfen zu haben.
Karl

Liebe® waffel76!

Spontan würde ich Dir auf jeden Fall Recht geben, so, wie Du die Sache geschildert hast.

Arbeitskleidung unterliegt einem gewissen Verschleiß. Und wenn Du andeutest, nach 6 Monaten sei üblicherweise eine neue Garnitur fällig, scheint mir der Wunsch Deines Arbeitgebers ziemlich unbegründet.

Dass Du nichts unterschrieben hast, ist erst einmal gut für Dich. Hast Du für die selbst gekaufte Kleidung noch Quittungen? Die würden Dir zusätzlich helfen.

Kann es sein, dass Dein AG einfach nur auf den Busch klopfen will und es einfach mal probiert?

Ich denke mal vorsichtig (mit Anwälten/Gericht hab ich sonst nichts am Hut), dass er, sollte es vor Gericht kommen, kaum Erfolg haben wird. Aber wie gesagt, darin hab ich auch gar keine Erfahrung.

Also ich denke, Du solltest Dich auf die Hinterfüße stellen. „Moralisch“ sehe ich Dich im Recht, vor Gericht (wenn es bei der Summe überhaupt vorgelassen wird) sehe ich auch gute Chancen.

Viel Erfolg! Und immer Quittungen sammeln und aufheben. Man weiß ja nie…

Gruß

AlexWum

hallo mein arbeitgeber hat bei meiner kündigung jetzt meine „arbeitskleidung“ zurückgefordert.
allerdings hat er arbeitskleidung gefordert die ich niemals erhalten habe (habe für nichts unterschrieben) und habe in 2 jahren nur 1 gebrauchte arbeitshose und in den letzten 6 monaten 1 neue hose und ein poloshirt erhalten. damit kann man sicher keine 2 jahre in meinen gewerbe auskommen, also habe ich privat arbeitskleidung kaufen müssen, da mein arbeitgeber
es nicht wollte.
jetzt die frage…ich habe die arbeitshosen bereits entsorgt weil diese nicht mehr zu gebrauchen ware, muss ich dafür aufkommen? das andere…er behauptet ja ich hätte mehr erhalten!!! was kann ich da entgegen setzen?

Hallo,

alle gestellte Arbeitskleidung kann der Arbeitgeber zurück fordern. Dabei spielt das Alter eigentlich keine so große Rolle. Es ist und bleibt das Eigentum des Arbeitgebers. Natürlich nur das, was du auch erhalten hast. Also 2 Hosen und 1 Shirt. Nun hast du diese nicht mehr. Der Arbeitgeber kann nun den Schaden in Rechnung stellen. Hier ist sicherlich eine Streitmöglichkeit. Ich bin kein Richter, habe aber früher viele Betriebe ausgerüstet. Im Mittel kann man davon ausgehen, dass jeder Arbeitnehmer jedes Jahr einen Satz „verbraucht“. Dieses ist gut nachvollziehbar, da bei Leasingfirmen, die die Kleidung vermieten und waschen, der Mitarbeiter für 3 Jahre, 3 Garnituren erhält. Ergo: die alte gebrauchte Hose ist abgeschrieben und dürfte dir nicht mehr belastet werden. Die beiden 6 monate alten Teile könnten mit 50 % berechnet werden.

Was du nicht bekommen hast, kann nicht berechnet werden. Sollte er hier eine Rechnung schreiben, so unbedingt schriftlich per Einschreiben widerspruch einlegen. Das reicht 1 X auch wenn er mehrmals warnt.

Achtung: ich bin wie gesagt weder Richter noch Anwalt. Alles bleibt also auch immer in Ermessenssachen.

Hoffe dir trotzdem geholfen zu haben

Gruß

Detlef Bieder

Hallo,
der Arbeitgeber muss nur Schutzkleidung unentgeldlich zur Verfügung stellen. Für „normale“ Arbeitskleidung ist zunächst der Arbeitemer selbst verantwortlich. In vielen Betrieben wird allerdings auch Arbeitskleidung vom Arbeitgeber gestellt. Diese kann er natürlich bei einer Kündigung zurück fordern. Ist ja auch sein Eigentum. Du solltest über die Anzahl der überlassenen Stücke noch einmal mit ihm reden. Schließlich hat keiner von euch etwas schriftliches in der Hand und die Beweislage ist somit schwierig.
Viele Grüße

Hallo,

meine Fachgebiet ist Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wenn die Arbeitskleidung also in Wirklichkeit Arbeitsschutzkleidung war (ist in einigen Branchen so), dann war der Arbeitgeber für die Beschaffung verantwortlich und kann sie natürlich auch zurückverlangen.
In Ihrem Fall würde ich eher einen Anwalt fragen.

mfG

Hallo!
Diese Frage hat mit Arbeitszeit nichts zu tun, drum kenne ich mich damit nicht aus.

Ich habe aber mal gehört, dass z.B. Arbeitsschuhe nach einer gewissen Zeit vom Arbeitgeber nicht zurückverlangt werden, weil er damit nichts mehr anfangen kann. Wer will denn gebrauchte Schuhe (Hosen…) tragen?

Viel Erfolg noch & freundliche Grüße

Der Wanderer

Tut mir leid, aber da kenne ich mich nicht aus …