Hallo,
welche staatlich organisierten Arbeitskosten sind fest verdrahtet mit der Anzahl der Mitarbeiter ?
Mich würde z.B. Interessieren, ob die Berufsgenosenschaftsbeiträge sich auf Vollerwerbstätige beziehen (2 Halbtagsbeschäftigte zählen wie 1 Vollbeschäftigter) oder ode da der nackt Body-count interessiert (2 Halbtagsbeschäftigte zählen wie 2 Vollbeschäftigte.)
Leistungen, die an der Lohnsumme hängen (Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer), sind per definition hier nicht gemeint.
Ciao maxet.