Hallo,
ich habe wurde ab dem 09.10.2012 unentgeltlich (wegen Insolvenz)freigesellt. Der Kündigungsbrief kam jedoch erst am 10.10.2012 und wurde erst am 09.10.2012 postalisch geschickt (am gleichen Tag meiner Kündigung, aber der Arbeitsag war schon angefangen).
Als der Brief ankam war ich nicht zuhause und konnte diesen erst am Freitag, den 12.10.2012 abholen. Daher habe ich erst am 12.10.2012 erfahren, dass ich unentgeltig freigestellt wurde.
Die Woche war ich krank und krankgeschrieben.
Ab wann ist die Freistellung in diesem Fall gültig?
Gruß und vielen Dank vorab.