Arbeitsl-geld nach Zeitsoldat

Der Freund meiner Tochter wurde am 30.6.2000 als Zeitsoldat entlassen (Obermaat) und hat dann übergangsgeld bis 30.6.2001.
Jetzt hat die Firma, bei der er am 1.7.01 eingestelllt werden sollte, ihm gesagt das Einstellungsstop sei und er nicht kommen könne.
Hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld??
Oder ist mit der Abfindung auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld verwirkt ??
Ist er mit Arbeitslosenhilfe durch das AA krankenversichert??
Vielen Dank für Eure Mühe
Gruss Rudi

Hallo !!
Als ich 1997 nach 4 Jähriger Dienstzeit bei der Marine Entlassen worden bin , hatte ich mir diesen Fragen auch gestellt.
Zuerst einmal direkten Anspruch auf Arbeitlosengeld hat man nicht weil man als Zeitsoldat auch nichts in die entsprechende Versicherung eingezahlt hat. Man bekommt aber trotzdem Geld vom Arbeitsamt.
Wie sich diese Leistungen jetzt genau nennen das weiss ich nicht mehr. Es ist aber ungefähr soviel wie Arbeitslosenhilfe.
In meinen Fall waren es damals knapp 250 DM die Woche , Ich hatte dann das Glück das ich offiziell nur 1 Woche Arbeitslos war und dann sofort mein neuen Job beginnen konnte.
Meine Abfindung wurde nicht auf das Geld angerechnet was ich für diese eine Woche bekommen hatte.
Nun wenn er dann leistungen bezieht dann ist er eigentlich auch
über das Arbeitsamt versichert , er muss natürlich seine Private Krankenversicherung ( wenn er überhaupt eine abgeschlossen hatte , während seiner Übergangszeit ) Kündigen , weil er ja zu 80% über die Beihilfestelle der Wehrbereichsverwaltung versichert war und zu 20% bei einer Privaten Versicherungsgesellschaft.
Damit er wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung aufgenomen werden kann.
So war es auf jeden Fall bei mir.

Es kann sich natürlich im Laufe der Jahre so einiges in Vorschriften und Gesetzen geändert haben.

Ich hoffe das war ein wenig verständich und konnte ein bißchen zur Aufklärung beitragen

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Danke dir!!
Gruss R.