Arbeitslohn ohne Kürzung des Vorwegabzugs

Bei dem Elsterformular kommt diese Frage:

Haben Sie Arbeitslohn bezogen, für den keine Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen vorzunehmen ist?

Kann mir jemand leicht erklären was gemeint ist? Verstehe die frage überhaupt nicht und weiß nicht ob ich mit ja oder nein anklicken soll.

Zu den nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers ( § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 und 2 LStDV ) gehören insbesondere die Beitragsanteile des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung),
jetzt kommt es drauf an, was in Ihrem Falle zutrifft.
Ich hoffe, daß Ihnen das weiterhilft, ansonsten rufen Sie einfach beim FA an. Die geben Ihnen für Ihren Fall die genaue Auskunft - mfg maluzo

Hallo!
Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus.
Tut mir leid.
Liebe Grüße

Hallo!
Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus.
Tut mir leid.
Liebe Grüße.

Re: Arbeitslohn ohne Kürzung des Vorwegabzugs

an Court_VioletAwful , 19.04.2010 18:43

Zu den nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers ( § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 und 2 LStDV ) gehören insbesondere die Beitragsanteile des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung),
jetzt kommt es drauf an, was in Ihrem Falle zutrifft.
Ich hoffe, daß Ihnen das weiterhilft, ansonsten rufen Sie einfach beim FA an. Die geben Ihnen für Ihren Fall die genaue Auskunft - mfg maluzo

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