Zu den nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers ( § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 und 2 LStDV ) gehören insbesondere die Beitragsanteile des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung),
jetzt kommt es drauf an, was in Ihrem Falle zutrifft.
Ich hoffe, daß Ihnen das weiterhilft, ansonsten rufen Sie einfach beim FA an. Die geben Ihnen für Ihren Fall die genaue Auskunft - mfg maluzo
Zu den nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers ( § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 und 2 LStDV ) gehören insbesondere die Beitragsanteile des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung),
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Ich hoffe, daß Ihnen das weiterhilft, ansonsten rufen Sie einfach beim FA an. Die geben Ihnen für Ihren Fall die genaue Auskunft - mfg maluzo
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