Hallo!
Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind ja von der Steuerschuld abziehbar. Herr A bekommt nun die Rechnung, auf dieser ist die Komplettsumme für die erbrachten Leistungen ausgewiesen, angenommen 20.000 Euro. Dazu erhält er noch eine Extra Bescheinigung über die darauf entfallene Arbeitsleistung in Netto und Brutto (~9000 Euro).
Herr A überweist die 20.000 Euro komplett an den DD, oder sollte er lieber die Rechnung in 2 Teilen überweisen?
Und was muss er dann später beim FA alles mit einreichen um die 600 Euro zu erhalten? Beide Rechnungen oder reicht nur die über die Arbeitsleistung + Kontoauszug wo die überweisung der ganzen Summe ersichtlich ist?
Howard