Hallo,
wenn ich 8 Jahre als Angestellte gearbeitet habe, dann 2 Jahre studiert habe und während der 2 Jahre einen Minijob (400 €) hatte und volles Bafög bezogen hat, und jetzt wieder Arbeitsuchend ist und kein Bafög mehr bezieht. Kann man sich dann jetzt arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beziehen bis man Arbeit gefunden hat und wieviel würde das sein? Berechnet sich dass dann prozentual von dem Gehalt der 8 Jahre oder vom Minijob?
Danke!
Lisa
Hallo Lisa,
die Frage ist, aus welchem Topf das Bafög kam. Grundsätzlich hast Du die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld (grundsätzlich ohne Kind 60 % vom Nettolohn, mit Kind 67 % vom Nettolohn),mit der 8-jährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bereits erfüllt.Sonderregelungen bzw. Abzüge können entstehen, wenn das Bafög aus dem Topf der Bundesagntur für Arbeit als Förderung zur Fort- bzw. Weiterbildung gezahlt wurde.Das kann nur das Arbeitsamt entscheiden.
Gruß Hermann