Arbeitslos

Guten Tag,Wertes Mitglied von wer-weiss-was ,
ich bin seit drei Jahren arbeitslos und bekomme von der Barmer Krankengeld und bekam ein Schreiben :

Ende des Anspruchs auf Krankengeld
Sehr geehrter Herr Schlammer,
seit dem 1 5.06.2009 sind Sie arbeitsunfähig. Uns ist bewusst, dass damit nicht nur krankheitsbedingte Belastungen sondern auch finanzielle Sorgen verbunden sind. Daher fällt es uns nicht leicht, Ihnen unsere Nachricht zu übermitteln.
Auf Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben Sie wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Anspruch auf Krankengeld Auch eine zwischenzeitlich aufgetretene weitere Krankheit kann die Leistungsdauer leider nicht verlängern.
Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht - zum Beispiel wegen Zahlungen durch Ihren Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit oder durch den Rentenversicherungsträger - werden auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet.
Wurde die Arbeitsunfähigkeit von verschiedenen Erkrankungen verursacht, für die bereits früher ein Krankengeldanspruch bestanden hat, sind diese früheren Zeiten bei der Berechnung der Höchstanspruchsdauer zu berücksichtigen.
Für Sie ergibt sich folgende Regelung:
Der Dreijahreszeitraum Ihres Krankengeldanspruchs: 24.11.2006 bis 23.11.2009.
Nachfolgende Zeiten werden auf den Krankengeld-Höchstanspruch angerechnet:
vom 25.11.2006 bis 22.12.2006 vom 02.05.2007 bis 27.12.2007 vom 19.05.2008 bis 02.11.2008
Innerhalb der Dreijahresfrist beträgt die Gesamtzahl der Anrechnungstage somit 436 Tage.
Der Höchstanspruch läuft demnach am 01.11.2009 ab. Ihr Krankengeld wird letztmalig für diesen Tag gezahlt.

Meine Frage an Sie ,da ich aber bis März 2010 Arbeitslosengeld bekomme ,was ist wen ich noch einmal Krank werde ?
Bekomme dann kein Krankengeld oder muss jetzt schon Rente beantragen ?
Mit freundlichen Grüssen
W.Schlammer

Hallo, Herr Schlammer,

  1. wenn Sie sich ab 02.11.2009 beim Arbeitsamt melden, erhalten Sie dort auf Antrag ein spezielles Arbeitslosengeld gem § 125 SGB III (im Anschluss an das Leistungsende Krankengeld), da sie dem Arbeitsmarkt ja nicht wirklich zur Verfügung stehen, voraussgesetzt sie sind weiterhin arbeitsunfähig.

2a) Sie fragen, ob Sie Krankengeld erhalten, wenn Sie „nochmal“ krank werden . Sie werden doch mit Sicherheit aufgrund der VE nicht wieder arbeitsfähig, so dass auch kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht.

  1. Aus Ihrer zweiten Frage entnehme ich, dass Sie sich bereits mit dem Gedanken einer Zeitrente beschäftigt haben und mit Sicherheit auch bereits eine Rentenberatung erhalten haben. Sie sind dort mit Sicherheit darauf hingewiesen worden , mit dem RA zu warten (wg. Abschlag EM-Rente)- dies ist aber nicht korrekt.

  2. Die Krankenkasse kann Sie zwar nicht auffordern, einen RA zu stellen, das Arbeitsamt wird es aber mit Sicherheit tun (ist auch vom Gesetz vorgesehen).

  3. Hat die Barmer Sie in der ganzen Zeit nie aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen ? (die VE deuten auf chron. Erkrankung (ich tippe mal Rücken oder Gelenke o.ä.)

  4. Auf jeden Fall wird die Agentur tätig werden und Sie mit Sicherheit begutachten lassen zur Rentenantragstellung)- eine automatische Weiterzahlung des ALG erfolgt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

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