Arbeitslos+Abfindung+Steuer.Wittwenrente

Arbeitslosen Geld +Abfindung Wittwen Rente

Frage: Erhalte nun seit 1.7.2011 ein Arbeitslosenged von 1039 € im Monat.Dazu eine Wittwen Rente von 138,00 € .Mit der Firma ( durch Krankheit) einen Aufhebungs -Vertrag geschlossen .Werde im Dezember 60 Jahre jung.Nach einer Kündigungs Zeit von 6 Monaten habe nun meine Abfindung in Höhe von 12000,00€ bekommen. Mit Absprache des Arbeitsamtes darf man diese (Abfindung)behalten .Habe die Kündigungs Frist von 6 Monaten eingehalten.Des weiteren. Einen Behinderten Ausweis von 80% und somit einen Steuer Freibetrag im Jahr von 1038€.Wie ist die Abfindung mit dem Arbeitslosengeld,Rente steuerlich zu berechnen.Gilt die 5 Jahres Berechnung für meine Abindung ?Ist es richtig wenn die Abfindung auf 5 Jahre umlege das im Jahr 2400,00€ zu meinen anderen Einnahmen wie Arbeitslosen,W.Rente dazu kommen und der Jahres-Freibetrag der Behinderung (80%)1038€ davon wieder abgezogen werden muss. PS:War schon 78 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit krank geschrieben.Bei der Steuerklärung 2010 waren keine Steuer zu bezahlen.Im Vorraus vielen Dank für Antworten

O, das tut mir sehr leid, da bin ich wirklich überfordert. Bevor ich in einer so wichtigen Angelegenheit eine falsche Antwort gebe, muß ich leider
lieber passen.
Alles Gute für Sie und liebe Grüße

Hallo, das sind ja jede Menge Fragen, die ich nur zum Teil beantworten kann. Wie an der 5-Jahres-Regel zuerkennen ist, haben Sie sich ja schon selbst eingelesen. Daher nur einige Anmerkungen:
Klar kann man die 5 Jahres-Regelung nehmen, ist aber etwas komplizierter und kann nicht mit wenigen Worten erkärt werden, aber so im Groben: Fur die Berechnung der STeuer wird die Abfindung aus dem zu versteuernden Einkommen herausgerechnet und durch 5 geteilt. Dann ein Fünftel dem Einkommen wieder zugerechnet, die STeuer für dieses Fünftel berechnet und dieser Betrag mit 5 multipliziert. Also nicht wie von Ihnen geschildert. Bei den Jahreseinnahmen wird die Rente minus Rentenfreibetrag und alle Einnahmen (die Abfindung) zusammengezählt, nicht aber das Arbeitslosengeld. Das kommt erst bei der Steuerberechnung (Progressionsvorbehalt) zum Zuge: Erst wird das zuversteuernde Einkommen ermittelt und ds ALG dazugezählt. Davon die Steuer ermittelt, dann der Steuersatz in Prozent ausgerechnet. Dieser höhere Prozentsatz wird dann auf das zuversteuernde Einkommen, also ohne ALG, angewandt. Das bedeutet: Das ALG wird indirekt besteuert, wenn auch andere Einkommen vorliegen.

Ob die Abfindung der Fünftelregelung unterliegt, kann ich aus Ihren Zahlen nicht erkennen. Wie das bei normalem einkommen berechnet wird, können Sie mit einem Abfindungsrechner wie z.B. www.abfindunginfo.de/fuenftelregelung.htm kalkulieren. Da Sie jedoch noch weitere Einkünfte (Witwenrente, Krankengeld, Arbeitslosengeld) haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, empfehle ich Ihnen, sich beim Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen. Das ist preiswerter als beim Steuerberater.

Hallo,

ich rate Ihnen Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen, der ihre finanzielle Situation vollständig überprüft.

Der bisherige Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuersteuern auf die Abfindung einzubehalten.
Bei der Fünftelregelung wird so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten - Sie müssen die Steuern aber trotzdem mit einem Schlag zahlen, d.h. die Steuer auf 1/5 der Abfindung wird mit 5 multipliziert. Durch diese Berechnung soll die Progression abgemildert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Ich hätte da noch einige Fragen:
In welchem Monat haben Sie die Abfindung bekommen?
Haben Sie die gesamte Abfindung erhalten,oder wurde bereits die Steuer abgezogen?
Kommt Abfindung und ALG in 1 Jahr zusammen?

Die Abfindungssteuer beträgt ca.30%
davon ca.25% Steuer,+ Kirchensteuer+ Soli-steuer.
Am besten wäre es wenn man vorübergehend von der Kirche austritt,dann bleibt einem wenigstens dieses Summe erspart.

Es wird ihr gesamtes Einkommen dazugezählt,also Lohn, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Witwenrente.

Ich gehe davon aus dass Sie mehrere Jahre in dem Betrieb gearbeitet haben. Sollte das der Fall sein ist ihre Abfindung viel,viel zu niedrig.Vor allem durch ihre Behindertenprozente.

Mein Mann hat auch vor 3 Jahren wegen Krankheit(50%)Behinderung eine Abfindung in gut 10facher Höhe ihrer Abfindung, von seinem Betrieb bekommen.
Uns wurde vor der Auszahlung der Abfindung + Lohn+ Krankengeld schon 1/3 abgezogen(trotz der 1/5 Regelung)

Im darauffolgendem Jahr haben wir zwar wieder einen Teil zurückbekommen,aber vorher arbeitet der Staat mit ihrem Geld.

Gruß
monika61

Hallo monika61.Ja auf den ersten Blick mag es sein das die Abindung Ihnen zu wenig erscheint.In dieser Firma gibt es normalerweise überhaupt keine Abfindung.Die Firma ist umgezogen und hat mir eine Stelle weit von meinem Zuhause angeboten.Ja es kommt die Abfindung mit Alg 1 zusammen .Es wurden von der Firma 58,90€ Steuer abgezogen.Es war sehr viel Mobing dabei.Für mich ist es so ok!!.Vielen Dank für Ihre Antwort.Wünsche ihnen alles gute Frohe Weihnachte.Mit lieben Grüßen Walter

ich weiss es nicht.
ich wuerde einen steuerberater besuchen.