ich bin noch Student, schreibe gerade meine Diplomarbeit in Zusammenarbeit mit einer Firma. Davon unabhängig hatte mich die Firma vor 3 Monaten normal eingestellt, die Diplomarbeit sollte nebenbei weiterlaufen. Jetzt wurde dieses Arbeitsverhältnis aber wieder gekündigt und ich habe jetzt keine weiteren Einkünfte. Jetzt meine Frage: Kann ich mich jetzt arbeitslos melden mit evtl. Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder geht das nicht weil ich ja eben noch Student bin und das Bafög-Amt für mich zuständig wäre? Wo gibt es eventuell Informationen o. eine Info-Hotline zu dem Thema?
solange du immatrikuliert bist, bist du nicht arbeitslos (nach Def. des AA) sondern in der Ausbildung.
Zudem erwirbt man erst Recht auf ALG/ALH, wenn man mindestens 36 Monate vers.pflichtig beschäftigt war.
wenn Du immatrikuliert bist kannst Du nicht arbeitslos sein. Du kannst aber jederzeit eine Teilzeitbeschäftigung über das Arbeitsamt suchen. Melde Dich dort.
Gruß
Otto
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du wirst, solange du keinerlei Ansprüche erworben hast, nicht umhin kommen zum Sozialamt zu gehen. Es sei denn du bekommst Bafög.
Ich muss die Verfasser der vorherigen Beiträge zumindest insofern ergänzen, als das die These „Arbeitslosigkeit und Student“ schließt einander aus, unzureichend ist.
Der §120(2) SGB III ermöglicht Ausnahmen. Grundsätzlich ist der, der über 20h die Woche arbeitet versicherungspflichtig beschäftigt. Der sich logisch ableitende Umkehrschluß, dass also der der in seinem vorherigen Berufsleben (2.Bildungsweg) ausschließlich ausserhalb der Vorlesungszeit arbeitete, nun arbeitslos ist, einen parallelen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat ist schwierig.
Ich halte diesen für gerechtfertigt und streite um mein Recht, denn finde ich arbeit werde ich zur Kasse gebeten.