Guten Morgen,
jemand möchte eine schulische Ausbildung machen, ist arbeitslos.
Kann er sich bewerben, ohne vorher den Vermittler zu informieren?
Danke an alle
Malule
Guten Morgen,
jemand möchte eine schulische Ausbildung machen, ist arbeitslos.
Kann er sich bewerben, ohne vorher den Vermittler zu informieren?
Danke an alle
Malule
ja
Hallo,
ja
Wenn er während der schulischen Ausbildung Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen möchte, sollte er vielleicht doch das Ganze mit dem Amt absprechen oder das Amt wenigstens kurz informieren, so rein taktisch…
Gruß, Bernd