Arbeitslos -> ehrenamtl. Tätigkeit ?

Ich bin momentan leider arbeitslos und möchte so schnell wie möglichen meinen Zivildienst leisten. Leider dauert das mit der KDV Anerkennung noch ein wenig. Drum möchte ich der Stelle meiner Wahl anbieten, so lange ich noch arbeitslos bin ehrenamtl. dort zu arbeiten.

Darf ich das und gibt es da bestimmte Bedingungen, Grundsätze, Regelun usw die beachtet werden müssen oder ist das mein Privatvergnügen ?

Hallo,

nach A1 §19 des Leitfadens des Bundesamtes für den Zivildienst darf man nicht in eine Einrichtung einberufen werden, in der man vor seiner Einberufung tätig war. Inwieweit das auch für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt, weiss ich allerdings nicht. Nachzulesen ist das hier (http://www.zivildienst.de/index4.htm - Leitfaden):

(3) Der Dienstpflichtige kann nicht verlangen, zum Dienst an einem bestimmten Ort herangezogen zu werden. Er darf nicht zu einer Beschäftigungsstelle einberufen werden, bei der er vor seiner Einberufung tätig war. Satz 2 gilt nicht, wenn der Dienstpflichtige in der Beschäftigungsstelle Schwerstbehinderte oder Schwerstkranke unmittelbar betreut und bei einer Unterbrechung dieser Betreuung für die Betreuten unvertretbare und unvermeidbare Beeinträchtigungen oder Belastungen eintreten würden.

Liebe Grüße

Karin