Arbeitslos, Elternzeit und jetzt?

Vielen dank an alle die Antworten da es ein kompliziertes Thema ist…
Hallo ihr lieben,
Ich habe ein Problem.
Ich bin Ende der Ausbildung schwanger geworden und habe die Ausbildung dann auch abgeschlossen. War.dann noch 2 Monate arbeitslos gemeldet bis zum mutterschutz.ich habe dann nur ein Jahr Elterngeld beantragt weil ich dachte ich möchte schnell wieder arbeiten.jetzt ist es so weit meine kleine wird ein Jahr und ich muss zum Jobcenter.
jetzt ist es mir aber doch zu früh.sie läuft noch nicht mal und soll schon in die Kita. Ich wäre gerne noch ein Jahr zu hause und möchte mich danach selbständig machen.
Wie geht es weiter? Bekomme ich nochmal Elterngeld oder wieder arbeitslosengeld und kann ich den Leuten im Jobcenter sagen das es mir zu früh ist oder werde.ich dann gesperrt?

Wirklich schwierig ist das Thema nciht. Elterngeld gibts nur für 12-14 Monate, das gibts also nciht weiter. Manche Bundesländer haben allerdings Landeserziehugnsgeld.

ALGI gibts nur, wenn man iene Kinderbetreuung hat, die man nachweisen kann, also gibts auch keine ALGI.

Bleibt also nur der Kindsvater oder ALGII zum Leben.
Ob zweiteres für das Kind besser ist als so früh eine Kita? Finde ich sehr fraglich. Wobei natürlich auch die Frage ist, ob man jetzt überhaupt einen Kitaplatz bekommt, in vielen Orten muss das um die Geburt rum schon angemeldet werden.

Das ist sehr kompliziert. Würde Dir raten, der VdK (www.vdk.de)beizutretenbeizutreten). Sie vertritt Dich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten bis hin zum Sozialgericht. Monatsbeitrag ca. € 4,50. Die sind wirklich sehr gut. Außerdem ist es für den Umgang mit dem Arbeitsamt oder der ARGE sehr wichtig, dass bei eventuellen Schreiben deren Briefkopf verwandt wird. Du wirst dann sofort anders behandelt.

Hallo,
es gibt nur ein Jahr Elterngeld. Du kannst danach Landeserziehungsgeld beantragen. Mehr kann ich dir aber leider dazu nicht sagen, sorry.

Hallo,

inwieweit Sie vom Jobcenter „gezwungen“ werden können zu arbeiten, kann ich nicht sagen. Das ist ja offenbar Ihre Befürchtung, dass Ihnen Leistungen gesperrt werden.
Haben Sie denn einen Kita-Platz??? DAS ist doch zunächst einmal wichtig - das Jobcenter wird Sie sicherlich nicht zwingen, sofort eine Arbeit anzunehmen, wenn Ihr Kind gar nicht betreut ist - wie sollte das auch funktionieren. Und eine Vollzeit-Tätigkeit wird man Ihnen wahrscheinlich auch nicht anbieten, sondern Teilzeit, damit Sie Ihr Kind ggf. aus der Kita holen können usw.
Sie schreiben, Sie wollen sich selbständig machen.
DAS müssen Sie dem Jobcenter von Anfang an, also wirklich von der Antragstellung ab an, GANZ KLAR sagen und auch möglichst schon einigermaßen fundiert begründen. Sie können zum ersten Gespräch mit Ihrem PAP z.B. eine Art „Checkliste“ mitnehmen, eine Art Zeitplan, wie Sie sich den Einstieg in die Selbständigkeit vorstellen, was Sie noch benötigen (Einstiegsgeld als Gründungszuschuss, Darlehen für Gründungsinvestitionen, Kita-Platz für Ihr Kind, evt. Fortbildungen etc. etc.) und auch eine kleine Aufstellung, wie Sie das Ganze geplant haben.
Es muss noch kein Businessplan sein, aber es sollte dem Jobcenter ersichtlich sein, dass Sie ERNSTHAFT die Absicht haben, sich selbständig zu machen und sich bereits damit beschäftigt haben.
Wenn Sie nur davon reden und dann auch noch sagen, mit Ihrem Kind „sei es ihnen jetzt eigentlich noch zu früh“ - dann schalten die schon ab, weil die dann den Eindruck bekommen, Sie wüssten gar nicht, was sie wollen und würden das Alter Ihres Kindes nur als Vorwand benutzen, um nicht arbeiten zu müssen.

Sie müssen sich ganz klar darüber sein, was Sie wollen und welcher Aufwand damit verbunden ist, sich mit einem kleinen Kind selbständig zu machen (und ich weiss sehr genau, wovon ich spreche, ich habe mich mit zwei kleinen Kindern selbständig gemacht!!!) - sind Sie sich sicher, dass Sie das können und: Können Sie tatsächlich von Ihrem späteren Geschäft leben??? (Beispiel: Das 100. Nagelstudio in einer Stadt braucht gar nicht erst aufzumachen, weil es keinen Umsatz machen wird)
Es ist gut, wenn man diese Fragen zunächst für sich selbst geklärt hat, weil Sie ja auch dem Jobcenter Rede und Antwort stehen müssen. Und die Tragfähigkeit Ihres Unternehmens, die Aussichten auf Erfolg sind ja mit ein Kriterium, ob Sie als „förderungswürdig“ angesehen werden. Unausgegorene Pläne dagegen haben kaum noch Chancen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen,
M. Rapka

Hallo Susi+strolch,

Elterngeld gibt es definitiv nur für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes. Arbeitslosengeld gibt es nur wenn du auch wirklich arbeiten kannst bzw. willst. Heißt, du mußt dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen. Das geht nur wenn deine Kleine einen KiGa- oder KiTa-Platz hat.
Wenn du noch zu Hause bleiben willst, dann auf eigene Kosten. Es gibt in manchen Bundesländern noch Landeserziehungsgeld. Hier wird aber der Gehalt vom Partner eingerechnet. Kannst dich über Goggle mal informieren.

Ich würde mich mal arbeitslos melden. Dann hast wenigstens etwas. Du mußt dich dann zwar bewerben, aber meistens bekommt man ja eh nix weil man mit nem kleinen Kind den Firmen zu „unflexiebel“ ist. Andere Möglichkeit wäre eine Weiterbildung mit Bafög. Danach ist die Kleine größer, du hast ne bessere Qualifikation und vielleicht sogar Chancen auf einen besseren Job.

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo Susi,
es sollte kein Problem sein die Elternzeit noch um ein Jahr zu verlängern. Informieren Sie Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter. Sie erhalten für die Zeit aber kein Elterngeld mehr. Die Zeit müssen Sie mit Kindergeld, Gehalt und oder Unterhalt finzieren. Wenn es nicht reicht, dann prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag und oder Wohngeld haben (z.B. www.biallo.de/soziales). Wenn es immer noch zu wenig ist, dann haben Sie Anspruch auf AlG2. Soviel zum „groben Überblick“. Sie können sich gerne nochmal an mich wenden und oder sich im Internet informieren z.B. www.babycenter.de. Ansonsten können Sie sich kostenlos bei einer Schwangerenberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Fragen Sie am Jobcenter nach, welche Hilfen es für Gründer und Gründerinnen gibt. Alles Gute, SAM

Guten Tag ,

bitte gehen Sie zu einer Arbeitslosenberatung.

Suchen sie im Internet nach „Arbeitslosenberatung in
Deutschland.“

Arbeitslosenverband Deutschland e.V.

http://www.arbeitslosenverband.org/

In welchem Land ;welcher Stadt leben Sie ?

Sehen sie dann auch unter Landesverband nach.

Hallo,

tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus. Ich denke aber dass Du schon ein weiteres Jahr Elternzeit beantragen kannst. Ein Gespräch mit dem Berater vom Arbeitsamt ist sicherlich erst mal unverbindlich und führt nicht zu einer Sperrung.

Gruß

Crash

Eltergeld kann ich nicht beantworten.
Wenn Sie wenig Vermögen (freigrenze) und wenig Einkommen (Kindergeld und Unterhalt haben) sind dich Chancen gut Alg II zu erhalten. In der Regel bis Ihr Kind 3 Jahre ist.
Die werden jedoch auf eine Kita drängen.
VG
Lukas