Arbeitslos - Fortbildungsmaßnahme - neuer Job -Urlaubsanspruch

Liebe/-r Experte/-in,

da man den zuständigen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt ja niemals telefonisch erreichen kann und ich auch festgestellt habe, dass, wenn man eine anders geartete Frage stellt, die nicht unmittelbar in das Sachgebiet Leistung etc. fällt, möchte ich meine Frage hier stellen.Vielleicht kann mir einer von Ihnen helfen.
Ich war von Januar - 31.Mai arbeitslos und habe während dieser Zeit an einer Fortbildungsmaßnahme (ganztägig) erfolgreich teilgenommen.Am 01.06. erhielt ich ein Arbeitsangebot (selbst gesucht, nicht über das Arbeitsamt vermittelt).
Meine Frage jetzt: wie sieht das mit meinen Urlaubsanspruch aus? muß mein neuer AG mir den kompletten Urlaub für 2010 gewähren oder nur anteilsmässig für 6 Monate?
Ein Kollege von mir, der fast zeitgleich mit mir angefangen hat und aus einer anderen Firma kam,dort noch keinen Urlaub für 2010 erhalten hat,bekommt den gesamten Jahresurlaub für 2010 von unserer Firma.
Wie sieht das rein rechtlich aus ? gibt es eine Bestimmung nach der nicht gewährter Urlaub im vorigen Arbeitsverhältnis auf den neuen Arbeitgeber übergeht ? ist das eine Kann - Bestimmung ? oder gilt das nur, wenn man vorher nicht arbeitslos gewesen ist, sondern aus einem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist?
Ich habe ja auch als Arbeitsloser Anspruch aus Urlaub.Kann ich den Urlaub vom Arbeitsamt gegebenenfalls nachfordern,dass er geldlich abgedungen wird,falls mein neuer AG nicht dafür zuständig ist ?
Wie ist die Rechtslage?
Der Urlaubsanspruch aus 2010 gegenüber dem Arbeitsamt oder auch den neuen AG erlischt mit dem 31.12.2010
Ich wäre für einen Hinweis sehr dankbar

mfG Posy

Es tut mir sehr leid, das weiß ich leider nicht.

Gruß Nicole