Arbeitslos gemeldet,doch keine Leistung f. Februar

Ich habe im Oktober 2010 als Jungkoch bei einer Firma angefangen und wurde fristgemäß zum 11. Januar 20011 gekündigt. War zwei Tage darauf noch krankgeschrieben und am 14 Januar habe ich mich arbeitslos gemeldet in der Agentur für Arbeit. Am gleichen Tag hatte ich einen Routinetermin beim JobCenter.Meiner Bearbeiterin viel dann auf das mein Arbeitgeber mich gekündigt habe. Ich habe im Dezember 2010 einen Weiterbewilligungsanrag erhalten,da ich zu diesem Zeitpunkt Arbeit hatte ging ich davon aus das ich ihn nicht ausfüllen muss. Ich habe das meiner Bearbeiterin auch geschildert. Am 03.03. erhalte ich im JobCenter die Naricht das ich für Februar keine Leistungen vom JobCenter erhalte,da ich den Weiterbewilligungsantrag bis 31.01 hätte einraichen müssen.

Meine Frage : Hab ich eine Möglichkeit diese Leistungen noch einzufordern?Schliesslich hätte mich meine Bearbeiterin im JobCenter am 14.Januar darauf hinweisen können,das ich den ANtrag ausfüllen muss bzw. mir einen neuen hätte ausdrucken können. Ich habe im Februar zich mal angerufen,sollte zich Sachen nachreichen.Um dann zu erfahren das ich keinen Anspruch hab,weil die Bearbeiter im JobCenter zu inkompetent sind mich richtig zu beraten.

Hallo!
Also zunächst mal musst Du dich grundsätzlich SOFORT bei Bekanntwerden(!) einer Kündigung melden, nicht erst nach Beschäftigungsende!

Dann ist Dir bestimmt gesagt worden, dass Du im Jobcenter einen Antrag stellen musst, nicht in der Argentur, da Du vermutlich keine 12 Monate sozialversicherungspflichtige Arbeit hattest in den letzten 24 Monaten.
Also hat man Dich zum JC geleitet. Dort hast Du entweder einen neuen Erstantrag bekommen, oder es ist Dir gesagt worden, dass der WBA auszufüllen ist bis 31.01.
Wenn Du das nicht machst, dann werden die Leistungen nicht mehr gezahlt, weil man davon ausgeht, du hast es Dir andres überlegt hast. Der Staat läuft schließlich nicht mit Sozialleistungen hinter irgend jemandem her. Gehst Du dann hin und willst doch noch Leistungen, kann die Leistunge erst ab dem Tag des neuen Begehrens, also der neuen Beantragung wieder gezahlt werden. Wenn Du dem JobCenter aber nachweisen kannst, dass Dir niemand etwas von einem WBA (Wiederbewilligungsantrag) gesagt hat UND dir auch NIemand einen Erstantrag mitgegeben hat, Du also überhaupt nicht informiert wurdest (kaum vorstellbar, dann lege Widerspruch gegen die Ablehnung ein, denn Dein pers. Ansprechpartner hat diesbezüglich eine Beratungpflicht! Aber schnell, du hast 6 wochen ab ablehnungsdatum dazu Zeit. Verweise darauf, dass Du noch jung bist und zum ersten Mal aus Arbeit zurück in ALG II gehst und nicht automatisch gewußt hast, dass Du einen WBA hättest bekommen und ausfüllen müssen.

Gruß
Gwenhyfar

Da haben Sie wohl etwas falsch verstanden: ohne abgegebenen Antrag und vollständig vorgelegten Unterlagen gibt es selbstverständlich keine Leistungen vom Jobcenter, was eigentlich logisch ist, nicht wahr? Das ist kein Fehler von der Seite des Jobcenters. Fragen Sie beim Jobcenter noch einmal nach, was Sie nun unternehmen müssen, damit Sie schnellstmöglich Leistungen erhalten können. Fragen Sie, ob dann der Weiterbewilligungsantrag genügt oder ob es ein neuer Erstantrag sein muss, weil die Lücke zwischen beiden Leistungsphasen zu lange ist. Alles Gute für Ihre Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.

Guten Tag,