Arbeitslos - ges. Krankenvers. / Arbeitslosengeld

Hallo,

angenommen jemand (Frau) wird arbeitslos nach der Elternzeit und war bisher gesetzlich krankenversichert.
Der Ehemann ist auch gesetzlich krankenversichert.

Die Frau bezieht außerdem noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Fragen:

  1. Ist die Frau weiter gesetzlich krankenversichert, evtl. über den Ehemann. Sie weiß nicht wie das generell in der Arbeitslosigkeit ist.
    Oder muß sie sich sogar privat versichern, wegen der Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung?

  2. Bekommt die Frau Arbeitslosengeld trotz der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Danke im voraus.

Kiki

Auch Hallo,
Vorweg: Was Sonderregelungen nach Kindererziehung betrifft,
kenn ich mich nicht aus.

Grundsätzlich sieht es so aus, dass es zwei Sorten von
Arbeitslosengeld gibt:

ERSTENS: Das normale Arbeitslosengeld (Alg), für das eine
Anwartschaftszeit erfüllt sein muss. Hierzu musst Du in den
letzten drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12
Monate Arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen
sein und jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Erfüllst
Du diese Voraussetzung, kannst Du Alg beantragen und die
Arbeitsagentur bezahlt Deine Krankenversicherung. Das Alg wird
nur für eine begrenzte Zeit bezahlt.

ZWEITENS: Das Alg II können Personen beantragen, die keinen
Anspruch auf Alg haben UND zu mindestens 3 Stunden Arbeit am
Tag in der Lage sind UND bedürftig sind. Die Bedürftigkeit
hängt davon ab, wie hoch Einkünfte, Vermögen etc. von Dir und
Deinem Mann sind. Bei Bezug von Alg II ist die Familienversicherung über Deinen Mann möglich und vorrangig!

Grundsätzlich gilt: Bei Alg spielen Deine Einkünfte und Dein
Vermögen KEINE Rolle, bei Alg II spielen Einkommen und
Vermögen EINE ENTSCHEIDENDE Rolle!

Solltest Du weder Alg, noch Alg II bekommen, kannst Du Dich
über Deinen Mann familienversichern.

So, ich hoffe ich hab nix vergessen.
Viele Grüße
Jens